Das Europäische Parlament (26.10.07) und die EU-Bildungsminister (15.11.07) haben dem Vorschlag der EU-Kommission über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) zugestimmt.
Der EQR soll die nationalen Qualifikationssysteme verknüpfen, ihre
Transparenz erhöhen und so als "Übersetzungshilfe" dienen, um die
Qualifikationen der Bürger aus der ganzen EU für die Mitgliedstaaten,
die Arbeitgeber und die Menschen vergleichbarer zu machen.
Im Zentrum des EQR stehen die acht Referenzniveaus, von
Grundkenntnissen bis zu Spitzenkenntnissen. In diesen Niveaus wird
beschrieben, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die
Lernenden haben, unabhängig davon, wo diese Qualifikationen erworben
wurden.
Der EQR bedeutet also eine Abkehr vom Lerninput (Dauer einer
Lernerfahrung, Art der Einrichtung) und eine Verschiebung des
Schwerpunktes auf die Lernergebnisse. Als Instrument zur Förderung des
lebenslangen Lernens umfasst der EQR die allgemeine Bildung und die
Erwachsenenbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die
Hochschulbildung.
Die acht EQR-Niveaus decken sämtliche Qualifikationen ab, vom Abschluss
der Pflichtschule bis hin zu Qualifikationen, die auf der höchsten
Stufe akademischer oder beruflicher Aus- und Weiterbildung verliehen
werden. Die Empfehlung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre
nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den EQR koppeln und dass
individuelle Zeugnisse und Diplome ab 2012 einen EQR-Verweis tragen
sollten.
Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften hatten sich bereits 2005 beim
Konsultationsverfahren zum EQR kritisch positioniert:
Stellungnahme des DGB: www.dgb.de/... (PDF)
Stellungnahme der GEW: http://gew.de/... (PDF)
Weitere Informationen auf den Seiten des Europaparlaments: www.europarl.europa.eu/...
(dgb-jugend, 20. November 2007)