Top

Europa

Lebenslanges Lernen wird genormt

Das Europäische Parlament (26.10.07) und die EU-Bildungsminister (15.11.07) haben dem Vorschlag der EU-Kommission über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) zugestimmt.

Der EQR soll die nationalen Qualifikationssysteme verknüpfen, ihre Transparenz erhöhen und so als "Übersetzungshilfe" dienen, um die Qualifikationen der Bürger aus der ganzen EU für die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber und die Menschen vergleichbarer zu machen.

Im Zentrum des EQR stehen die acht Referenzniveaus, von Grundkenntnissen bis zu Spitzenkenntnissen. In diesen Niveaus wird beschrieben, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die Lernenden haben, unabhängig davon, wo diese Qualifikationen erworben wurden.

Der EQR bedeutet also eine Abkehr vom Lerninput (Dauer einer Lernerfahrung, Art der Einrichtung) und eine Verschiebung des Schwerpunktes auf die Lernergebnisse. Als Instrument zur Förderung des lebenslangen Lernens umfasst der EQR die allgemeine Bildung und die Erwachsenenbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Hochschulbildung.

Die acht EQR-Niveaus decken sämtliche Qualifikationen ab, vom Abschluss der Pflichtschule bis hin zu Qualifikationen, die auf der höchsten Stufe akademischer oder beruflicher Aus- und Weiterbildung verliehen werden. Die Empfehlung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Qualifikationssysteme bis 2010 an den EQR koppeln und dass individuelle Zeugnisse und Diplome ab 2012 einen EQR-Verweis tragen sollten.

Der DGB und die Mitgliedsgewerkschaften hatten sich bereits 2005 beim Konsultationsverfahren zum EQR kritisch positioniert:


(dgb-jugend, 20. November 2007)