Top
Die Ausbildungsumlage muss kommen
Selbstverpflichtungen reichen nicht
Um eine Ausbildungsumlage zu vermeiden, haben im Sommer 2004 die vier großen Wirtschaftsverbände mit der Bundesregierung für drei Jahre einen "Ausbildungspakt" geschlossen. Darin verpflichten sie sich, "allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung zu machen". Das kann eine ganz normale Lehrstelle im Betrieb, ein von der Bundesagentur für Arbeit finanzierter Förderkurs oder ein Einstiegspraktikum in einem Betrieb sein. Die Wirtschaftsverbände verpflichteten sich, pro Jahr 30 000 neue Lehrstellen sowie 25 000 Praktikumsplätze für Einstiegsqualifikationen zu schaffen. Formal gesehen hat die Wirtschaft diese Verpflichtung erfüllt, da gleichzeitig aber viele "alte" Ausbildungsplätze wegfallen sind, bleibt die Situation auf dem Ausbildungsmarkt unbefriedigend.
Die Verantwortung der Arbeitgeber
Das duale System der Berufsausbildung leidet seit Jahren an dem schleichenden Rückzug der Arbeitgeber. Die öffentliche Hand und damit die SteuerzahlerInnen finanzieren bereits rund 40% der beruflichen Bildung, obwohl dies eigentlich Sache der Arbeitgeber ist. Dem muss die Politik einen Riegel vorschieben, da freiwillige Verpflichtungen der Wirtschaft erfahrungsgemäß zu nichts führen. Künftig muss gelten: Ausbildung darf kein Wettbewerbsnachteil sein. Wer keine Lehrstellen anbietet, soll sich deshalb über ein Umlageverfahren an den Kosten der Ausbildung beteiligen. Unternehmen, die nicht durch Branchenfonds oder Tarifverträge erfasst werden, sollen in einen Ausbildungsfonds bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft zahlen. Aus diesen Fonds werden vor allem betriebliche Lehrstellen, Ausbildungsverbünde sowie zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze finanziert.