(dgb-jugend, 14. März 2011) Einen Bundesfreiwilligendienst, wie ihn die Bundesregierung plant, lehnt die DGB-Jugend entschieden ab. Rund 35.000 Menschen pro Jahr sollen zukünftig die Möglichkeit zum gemeinnützigen Einsatz bekommen. Der Bundesfreiwilligendienst soll den zukünftig wegfallenden Zivildienst kompensieren.
Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für einen Bundesfreiwilligendienst folgendes vor:
- Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
- Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst in der Regel zwölf, mindesten sechs und höchstens 24 Monate dauern.
- Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
- Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
- Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Bereichen geleistet werden können. Die Einsatzbereiche sollen z. B. auf Sport, Integration, Kultur und Bildun erweitert werden.
- Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden nicht vorgegeben, sondern frei vereinbart.
- Grundlage des Dienstes ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Freiwilligen. Dadurch wird ein öffentlicher Dienst des Bundes eigener Art (Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG) begründet.
Die Bewertung der Gewerkschaftsjugend fasst Florian Haggenmiller, politischer Referent bei der DGB-Jugend, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages am 14. März 2011 wie folgt zusammen: "Wir lehnen die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes entschieden ab. Für das freiwillige Engagement junger Menschen bestehen mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und freiwilligen Auslandsdiensten genügend Möglichkeiten zur Verfügung."
Die Gewerkschaftsjugend kommt zu diesem Entschluss, da die Schaffung eines solchen Dienstverhältnisses mit geringer Bezahlung und verminderten Arbeitnehmerrechten als direkte Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung eingerichtet werden würde. "Das Ergebnis ist, dass der Arbeitsmarkt im Niedriglohnsektor weiter ausfransen wird", so Haggenmiller weiter.
Dazu kommt, dass die Gefährdung regulärer Arbeitsplätze durch den massiven Einsatz von Zivildienstleistenden (der Bundesfreiwilligendienst wird als Kompensation eingeführt) in den letzten Jahren zugenommen und dazu geführt hat, dass die sozialen Einrichtungen in der Regel mit diesen für sie fast kostenlosen Arbeitskräften kalkulieren. Eine Überprüfung, ob sozialversicherungspflichtige, tarifvertraglich geregelte Beschäftigung zukünftig entstehen kann, sucht man im Gesetzesentwurf vergeblich.
Weder ist im Gesetzesentwurf der Bundesregierung die Frage der Freistellung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis erwähnt, noch Regelungen über die Verwertung der erworbenen Qualifikationen, beispielsweise für eine nachfolgende Berufsausbildung oder ein Studium.
Abschließend äußerst sich der politische Sekretär wiefolgt: "Die Absicht der Bundesregierung den Einrichtungen des Zivildienstes, dem Bundesamt für Zivildienst und den nachgeordneten Stellen neue Aufgaben zuzuweisen und das Personal weiter zu beschäftigen, ist zu begrüßen. Aber ein besonderer Bundesfreiwilligendienst mit allen negativen Folgen für den Arbeitsmarkt wie für die Freiwilligen, die nach den Erfahrungen des Zivildienstes als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, ist nicht erforderlich."