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Was tun gegen das Praktikantenunwesen?
Forderungen der DGB-Jugend
Warum sind PraktikantInnen so attraktiv für Unternehmen? Klar, sie sind motiviert, in vielen Fällen gut qualifiziert und billig. Viel wichtiger ist aber, dass es kaum Regeln für Praktika gibt und vor allem keine zeitliche Begrenzung. Ist der Praktikant nach kurzer Zeit eingearbeitet, wächst der Nutzen für das Unternehmen enorm. Um den landläufigen Missbrauch einzudämmen, müssen Regeln her, die den Ausbildungscharakter des Praktikums betonen.
Klare Regeln
Zunächst muss wieder klar werden, worum es beim Praktikum eigentlich geht. Die DGB-Definition lautet folgendermaßen: Ein gutes und faires Praktikum ist zeitlich begrenzt, angemessen vergütet und wird im Rahmen der Ausbildung absolviert. Da es sich um ein Lernverhältnis handelt, sollte es einen Ausbildungsvertrag geben. Er legt Ausbildungsinhalte und -ziele fest und benennt eine Betreuungsperson. Praktika sollten nicht länger als drei Monate dauern, Ausnahmen sind im Rahmen schulischer oder wissenschaftlicher Ausbildungen sowie bei staatlichen Programmen möglich. Da PraktikantInnen nicht nur lernen, sondern auch arbeiten, haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung (ab 300 Euro pro Monat, ausgenommen Schulpraktika). Volontariate und ähnliche Berufseinstiegsprogramme sollten mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde bezahlt werden. Praktika müssen als verbindlicher Ausbildungsteil in alle Studienordnungen aufgenommen werden, auch Vor- und Nachpraktika sind in die Regelstudienzeit einzuberechnen, so dass eine BAföG-Förderung möglich ist.
Nach Beendigung von Ausbildung oder Studium sollte man keine Praktika mehr machen müssen. Eine faire Alternative zum Praktikum sind Traineeprogramme, die so bezahlt werden, dass man seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann, also mit mindesten 7,50 Euro pro Stunde, falls keine bessere tarifvertragliche Regelung gilt.