Bundesregierung und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben 2004 den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, umgangssprachlich Ausbildungspakt genannt, geschlossen. Der Ausbildungspakt soll auf freiwilliger Ebene für alle Jugendlichen, die eine Ausbildung machen möchten, einen Platz bereitstellen. Das ist nicht umgesetzt worden. Nach wie vor gibt es nicht ausreichend Ausbildungsplätze.
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Ausbildungsplatzumlage
Zwei Drittel aller Betriebe bilden keinen Nachwuchs aus – obwohl sie selbst qualifizierte Fachkräfte brauchen. Und das, obwohl immer mehr Jugendliche einen Ausbildungsplatz suchen. Wir sagen deshalb: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Unternehmen, die ausbilden wollen, müssen dabei unterstützt werden. Wer auf eigene Ausbildung von Fachkräften verzichtet, muss sich im Rahmen einer Umlagefinanzierung beteiligen.
Bei Fragen und Problemen rund um die Arbeit ist er der Ansprechpartner für alle Beschäftigten. Er ist aber auch die Interessenvertretung gegenüber den Arbeitgebenden. Der Betriebsrat handelt Betriebsvereinbarungen aus und achtet darauf, dass sie eingehalten werden – genauso wie die Arbeitnehmendenrechte, die in Gesetzen und Tarifverträgen festgelegt sind. Gewählt wird der Betriebsrat von allen volljährigen Beschäftigten, auch von Azubis. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 5 Beschäftigte hat.
Nach Ansicht der FDP sollen zukünftig steuerfinanzierte Sozialleistungen ausgleichend zu Niedriglöhnen als Bürgergeld ausgezahlt werden. Damit werden Unternehmen aus der Verpflichtung genommen, faire Löhne zu zahlen auf Kosten der Allgemeinheit.
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Drittelparitätische Mitbstimmung
Die drittelparitätische Mitbestimmung räumt den ArbeitnehmerInnen das Recht ein, an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen im Verhältnis einE ArbeitnehmendenvertreterIn zu 3 Angehörigen der Arbeitgebendenseite teilzuhaben.
Den einen Teil der Ausbildung verbringen Auszubildende im Betrieb, den anderen in der Berufsschule. Beide arbeiten zusammen. Das bezeichnet man als "Duales (Ausbildungs-)system".
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Paritätische Mitbestimmung
Die paritätische Mitbestimmung räumt den ArbeitnehmerInnen das Recht ein, an Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen gleichberechtigt mit der Arbeitgeberseite teilzuhaben.
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Tarifliche Vereinbarung
Tarifliche Vereinbarungen stehen im Tarifvertrag. Tarifverträge regeln Löhne, Gehälter und Arbeitsbedingungen für die ArbeitnehmerInnen. Tarifverträge werden von den Gewerkschaften gegen die Interessen der Unternehmerseite durchgesetzt. Tarifverträge sind zeitlich begrenzt und müssen nach Ablauf neu verhandelt werden. Nur Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen.