zur Regelung der Vergütung von Praktikantinnen, Diplomandinnen, Doktorandinnen/en (Mustervereinbarung der Sartorius AG)
Praktikantinnen/en - Diplomandinnen/en - Doktorandinnen/en
(Mustervereinbarung der Sartorius AG)Um die Sartorius AG für Praktikantinnen/en, Diplomandinnen/en und Doktorandinnen/en attraktiver zu machen sowie zur Anerkennung der wertschöpfenden Tätigkeit bzw. des Nutzens, welchen das Unternehmen aus der Beschäftigung des o.g. Personenkreises zieht, wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:
1. Vergütung der Praktikantinnen/en
Die Vergütung der Praktikantinnen/en wird wie folgt vorgenommen:
- HS- oder FHS-Studenten im Grundstudium Vergütung 260 Euro monatlich
- HS- oder FHS-Studenten im Hauptstudium Vergütung 520 Euro monatlich
- Praktikanten mit einer anderen qualifizierten Ausbildung Vergütung 520 Euro monatlich
- Praxis- bzw. Werkstudenten je nach Stundenumfang auf einer Basisvergütung von 9 Euro pro Stunde (entspricht 783 Euro bei maximal 20 Stunden pro Woche)
- Schüler- und Schnupperpraktikanten keine Vergütung
Eine Vergütung kommt ab einem Praktikumszeitraum von mindestens 8 Wochen zum Tragen. Nicht vergütet werden Praktika, wenn die/der Praktikant/-in von anderer Seite (staatlicher Stellen, Arbeitsamt etc.) bereits eine Vergütung erhält. Davon abweichend können in Ausnahmefällen individuelle Regelungen getroffen werden.
2. Vergütungsmodell Diplomandinnen/en
2.1. Gruppe: Diplomandinnen/en, die nur sporadisch im Unternehmen sind
- Vergütung fixer Anteil: Aufwandsentschädigung 125 Euro monatlich
- Vergütung variabler Anteil: wird nach Abschluss der Arbeit in Abhängigkeit vom Nutzen festgelegt, (schriftliche Begründung durch Betreuer, zur Kenntnis an Betriebsrat) beträgt maximal 1.000 Euro
- Arbeitzeit: keine festgelegte Anwesenheitspflicht, keine Teilnahme an Sartoflex
- Begründung: keine planbare Anwesenheit, häufig nur geringer Praxisbezug, Nutzen im Vorfeld nicht abschätzbar
2.2. Gruppe: Diplomandinnen/en mit vorgelagertem Praktikum (Praxissemester) und «Vollzeit-Diplomandinnen/en»
- Vergütung: wie Studenten im Hauptstudium, monatlich 520 Euro
- Arbeitszeit: Teilnahme an Sartoflex, 35 Stunden pro Woche
- Begründung: regelmäßige Mitarbeit, starke Einbindung ins Abteilungsgeschehen, hoher Praxisbezug oder Grundlagenforschung, Grundsätzlich gilt für Diplomandenverträge eine maximale Laufzeit von 6 Monaten.
3. Vergütung der Doktorandinnen/en
Die Eingruppierung erfolgt in die Tarifgruppe 6/0 bei einer Arbeitzeit von 20 Stunden pro Woche. Die Zielvereinbarung soll immer über einem Zeitraum von 6 Monaten definiert werden (maximal Ziel von 100 Prozent entspricht einem 1/2 Bruttomonatsgehalt, innerhalb von 6 Monaten). Die Ziele werden in einvernehmlichen Gesprächen zwischen Vorgesetztem und Doktorandinnen/en festgelegt, schriftlich fixiert und vom Vorgesetzten und Doktorandin/en unterzeichnet (übliches Vorgehen Zielvereinbarungsabsprachen).
4. Weitere Regelungen
Mit Ausnahme der Vergütungsregelungen gelten für die Doktorandinnen/en ansonsten die tarifl ichen Bestimmungen des GMTV der niedersächs. Metallindustrie. Der Urlaubsanspruch für Praktikantinnen/en und Diplomandinnen/en mit vorgelagertem Praktikum bzw. Vollzeit-Diplomandinnen/en beträgt zwei Tage pro vollendetem Beschäftigungsmonat.
5. Inkrafttreten/ Kündigungsfristen
Diese Vereinbarung tritt mit Unterschrift in Kraft und kann mit einer dreimonatigen Frist erstmals zum 31.12.2003 gekündigt werden.
Göttingen, den 2.05.2002