PraktikantInnen sollten einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb abschließen, was in der Mehrzahl der Fälle auch passiert. Grundsätzlich ist zwar ein mündlicher Vertrag ebenfalls gültig, aber ein schriftlich fixierter Vertrag sichert den Status der PraktikantInnen und hilft, potenzielle Streitpunkte aus dem Weg zu räumen. Eine klare, schriftliche Sonderstellung des Praktikanten nach Paragraf 26 BBiG für die Dauer des Praktikums ermöglicht problemlos eine weitere, zukünftige befristete Beschäftigung im Unternehmen.
Deshalb ist es wichtig, von Seiten des Betriebsrates darauf hinzuwirken, dass PraktikantInnen diesen schriftlichen Vertrag erhalten. Gegebenenfalls sollte ihnen Unterstützung angeboten werden. Ein Vertragsbeispiel findet sich in der Anlage.
!Achtung! Zwar sind Arbeitsverträge nicht das Handlungsfeld des Betriebsrates, trotzdem sollte versucht werden, hier eine Regelung mit dem Arbeitgeber zu finden. Wie bereits erwähnt, ist die beste Lösung der Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Hinblick auf die Beschäftigung von PraktikantInnen. Diese sollte auch die obligatorische Abfassung eines schriftlichen Praktikumsvertrages beinhalten.
Zeugnis
Um Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen, sollte dieser Punkt bereits in den Praktikumsvertrag mit aufgenommen werden. Der Betriebsrat sollte darauf achten, dass im Zusammenhang mit dem Zeugnis auch anhand des Ausbildungsplans ein abschließendes Beurteilungsgespräch zwischen BetreuerIn und PraktikantIn stattfi ndet, da dies für die Nachbereitung des Praktikums sehr wichtig ist. Der Betriebsrat sollte bei den Zeugnissen auf jeden Fall die Zulässigkeit von Inhalten und Formulierungen überprüfen. Hier können gemeinsam mit den PraktikantInnen die beschriebenen Tätigkeiten und Aufgaben mit den Anforderungen der Praktikumsrichtlinien der jeweiligen Hochschule abgeglichen werden. Dies ist vor allem für die Anerkennung von Pflichtpraktika durch die Praktikumsämter von großer Bedeutung. Der Betriebsrat sollte PraktikantInnen zudem raten, ihre Tätigkeit auch selbst zu dokumentieren. Dazu genügt eine einfache Tabelle, in die Datum, Arbeitszeit, Tätigkeit und ggf. Bewertung eingetragen werden können. Der Betriebsrat könnte eine solche Tabelle selbst anfertigen und sie den PraktikantInnen (möglicherweise zusammen mit einem Praktikumsplan) überreichen, wenn das Praktikum beginnt.