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Demokratische Rechte der PraktikantInnen
PraktikantInnen können selbstverständlich – ebenso wie alle anderen Beschäftigten des Betriebes – an den Versammlungen und Sprechstunden teilnehmen bzw. den Betriebsrat oder die JAV aufsuchen. Des Weiteren können PraktikantInnen ihr Beschwerderecht auf Gleichbehandlung geltend machen, wenn sie – auch versteckt – aufgrund ihres Alters diskriminiert werden (Paragraf 13 AGG in Verbindung mit Paragraf 75 BetrVG) und sich mit der Beschwerde auch an den Betriebsrat wenden (Paragraf 85 BetrVG). Bedenken sollten die Mitglieder von Betriebsrat und JAV, dass PraktikantInnen von diesen Rechten zumeist nichts wissen. Deshalb sollten sie die PraktikantInnen persönlich einladen, sie auf diese Rechte hinweisen und so die Gelegenheit nutzen, ins Gespräch zu kommen. Wichtig ist in jedem Fall das Signal: Ihr seid uns nicht egal – wir haben auch eure Ausbildungsinteressen und Arbeitsbedingungen im Blick!
PraktikantInnen befinden sich in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber – besonders wenn das Praktikum mit dem Ziel eines späteren Berufseinstiegs im Betrieb absolviert wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Betriebsrat im Falle von Missständen aktiv auf die PraktikantInnen zugeht und sich mit ihnen über denkbare Lösungsmöglichkeiten unterhält. Neben den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates sollten die PraktikantInnen auf die Möglichkeit der Rechtsberatung ihrer Gewerkschaft vor Ort aufmerksam gemacht werden. Rechtsberatung wird auch in einem Campus-Office des DGB-Jugend-Projektes "students at work" sowie von der studentischen Selbstverwaltung an der Hochschule angeboten.