PraktikantInnen haben Rechte, auf die sie aufmerksam gemacht werden müssen und um deren Einhaltung sich Mitglieder des Betriebsrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung kümmern sollten.
PraktikantInnen können selbstverständlich – ebenso wie alle anderen Beschäftigten des Betriebes – an den Versammlungen und Sprechstunden teilnehmen bzw. den Betriebsrat oder die JAV aufsuchen.
Der Betriebsrat bzw. die JAV sollte die Ausbildungsinteressen der PraktikantInnen im Blickfeld haben.
Der Betriebsrat sollte einen Überblick haben, wie viele PraktikantInnen in der Regel im Betrieb eingesetzt werden, was ihre Aufgaben sind und wie das Lohnniveau aussieht. Hierzu muss der Arbeitgeber gem. Paragraf 80 BetrVG alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, auch über Personen, die (angeblich) nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen oder befristet beschäftigt sind gemäß Paragraf 20 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Die Geltung von Tarifverträgen hängt neben der gegebenen Tarifbindung des Betriebs/Arbeitgebers davon ab, ob PraktikantInnen unter den Geltungsbereich des TV fallen.
Immer mehr Unternehmen vermeiden durch die Einrichtung von dauerhaft besetzten Praktikumsplätzen unbefristete Beschäftigungsverhältnisse oder tauschen gar bestehende Normalarbeitsverhältnisse gegen billige Praktikastellen aus. Darum ist es besonders zu begrüßen, wenn der Einsatz von PraktikantInnen im Betrieb präzise und verbindlich per Betriebsvereinbarung definiert wird.
PraktikantInnen sollten einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit dem Betrieb abschließen, was in der Mehrzahl der Fälle auch passiert.
Ein besonderes Problem kann sich für PraktikantInnen aus dem befristeten Charakter ihres Praktikums ergeben. Soll nach Abschluss des Studiums bei einem Arbeitgeber, bei dem schon ein Praktikum absolviert wurde, für ein bis zwei Jahre eine befristete Tätigkeit übernommen werden, kollidiert dies zumindest auf den ersten Blick mit den Bestimmungen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Neue Studie der DGB-Jugend zum Thema Praktikum: Nichts ist besser! (Die Studie von 2007 gibts hier.)
Newsletter: Trag dich ein, und du bekommst aktuelle Nachrichten zum Thema Praktikum.
Faire Praktika im Journalismus fordert die Praktika-Offensive von dju und DJV ein. Neun Richtlinien regeln Vergütung, Vertrag und Verschiedenes mehr. Mehr Infos über Praktika für journalistische Berufseinsteiger gibts bei ver.di
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.