Als PraktikantIn wird allgemein eine Person bezeichnet, die eine bestimmte Dauer in einem Betrieb tätig ist, um sich dort zur Vorbereitung auf einen Beruf die notwendigen praktischen Kenntnisse oder Erfahrungen anzueignen. Allerdings spielt eine weitere Motivation eine immer wichtigere Rolle: die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. So lässt sich die Tendenz erkennen, dass immer mehr junge Menschen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, ein Praktikum in der Hoffnung absolvieren, so den Berufseinstieg zu schaffen. Und auch junge Menschen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, machen immer häufiger ein Praktikum, um so möglicherweise eine der raren Lehrstellen zu ergattern.
Es gibt also verschiedene Personengruppen mit unterschiedlichen Motiven, die ein Praktikum im Betrieb machen:
- PraktikantIn mit Studierendenstatus (ohne Studienabschluss, im obligatorischen Grund- oder Fachpraktikum)
- Praktikantin mit oder ohne Studierendenstatus/Studienabschluss im freiwilligen Praktikum
- PraktikantIn, der/die von der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung ins Berufsleben vermittelt wird (zum Beispiel Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQJ))
- PraktikantIn als zukünftige FachoberschülerIn, der/die ein Praxisjahr absolviert
- PraktikantIn in vollzeitschulischen Ausbildungsgängen (im Rahmen einer außerbetrieblichen Ausbildung oder einer vollzeitschulischen Ausbildung)
- PraktikantIn in sonstiger Ausbildung, in der ein Praktikum erforderlich ist (z.B. SchülerIn)
Achtung Ausbeutung!Insbesondere bei den PraktikantInnen, die bereits ein Studium oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Gefahr, dass sie während ihres Praktikums wie regulär Beschäftigte eingesetzt werden. So werden Verdrängungsprozesse in Gang gesetzt, die auf Kosten der Stammbelegschaften gehen. Hier sind Betriebsrat und JAV besonders gefordert. Sie müssen fragen: Handelt es sich tatsächlich noch um ein Praktikum oder arbeiten PraktikantInnen vollwertig an einem Projekt mit und sind ihre Arbeitsleistungen fest eingeplant? In einem solchen Fall handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis, für das ein angemessenes Gehalt zu zahlen ist. Dabei ist es unerheblich, ob der von den Parteien abgeschlossene Vertrag als "Praktikumsvertrag" bezeichnet wird. Nicht die Bezeichnung, sondern der tatsächliche Inhalt des Verhältnisses ist ausschlaggebend.