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Tatbestand Lohnwucher


Laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. März 2003 -6 AZR 564/01- steht bei Praktikumsverhältnissen der Ausbildungszweck im Vordergrund. Die Vergütung stellt deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt dar. Im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen, bei denen die Vergütung die Gegenleistung zur erbrachten Arbeit ist.

Wenn die Vergütung in einem deutlichen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht, eine Zwangslage vorliegt, liegt Lohnwucher vor. In diesem Fall bestünde ein Anspruch auf den Lohn, der für die erbrachte Arbeit üblicherweise gezahlt
wird.

Wenn du also im Praktikum nichts lernst, sondern wie ein normaler Arbeitnehmer in den Betriebsablauf eingebunden bist, bist du ein normaler Arbeitnehmer. Entsprechend solltest du bezahlt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das Beschäftigungsverhältnis genannt wird. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Art und Weise der Beschäftigung. Spätestens wenn das Praltikum zu Ende ist, kann also der anegemessene Lohn eingeklagt werden, empfehlen nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch das Rechtsportal 123recht.net.

Bevor du Lohn wegen Lohnwuchers einklagst, solltest du dich aber unbedingt rechtlich beraten lassen und im Vorfeld einige Aspekte bedenken: Du solltest von einer Klage Abstand nehmen, solange für dich die reelle Möglichkeit besteht, nach dem Praktikum eine reguläre Arbeitsstelle mit angemessener Bezahlung in dem Unternehmen zu besetzen und du gerne dort arbeiten würdest.

Für die Fragen, ob dein Fall einen Fall von Lohnwucher darstellt und eine Klage Erfolg verspricht, solltest du dich fachkundig beraten lassen. Wer nicht rechtschutzversichert ist oder selbst eine Rechtsanwältin bezahlen kann, kann sich einen Beratungshilfeschein besorgen und damit einen Anwältin aufsuchen. Für eine Klage kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Einfacher ist es für Gewerkschaftsmitglieder. Der Beitritt lohnt sich, um für eine zukünftige Klage Rechtsschutz zu genießen. Wer bereits Gewerkschaftsmitglied ist, besitzt automatisch Rechtsschutz, d.h. die Gewerkschaft klagt und trägt auch dann die Kosten des Rechtsstreits, wenn die Klage erfolglos bleibt.


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Gezwitschert

Einfach. Politisch.

Weitere Anregungen zum Thema gerechte Praktika gibts auch auf zwitscher.tv


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Urteil

Werbeagentur muss zahlen

www.ra-kotz.de/...: Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes, das einer voll mitarbeitenden Praktikantin in einer Werbeagentur einen Bruttolohn von 1.800 DM zusprach. Zitat aus dem Urteil: Die Ansicht der Werbeagentur, "dass die Dienstleistung von Praktikantinnen üblicherweise unentgeltlich zu erbringen sei, hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand".