Im Betrieb solltest du von Anfang an einen festen Ansprechpartner haben, an den du deine Fragen richten kannst und der dich anleitet. Mit ihm solltest du zu Beginn des Praktikums absprechen, was du im Laufe der Zeit kennen lernen willst und Ihr solltet regelmäßig deine Erfahrungen, Fragen, Anregungen und seine Sichtweisen, Hinweise, Bewertungen austauschen.
Der Betriebsrat/Personalrat vertritt die Interessen aller
Arbeitnehmer des Betriebes. Damit ist er explizit für dich zuständig,
wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Allerdings kann er auch
Studierenden im Pflichtpraktikum weiterhelfen.
Der Betriebsrat/Personalrat ist erster Ansprechpartner bei
arbeitsrechtlichen Problemen, er weiß, ob es betriebliche (Vergütungs-)
Regelungen für Praktikantinnen gibt und er hilft, wenn du das Gefühl
hast, dass die Tätigkeiten während deines Praktikums weit von dem
abweichen, was eigentlich vereinbart wurde.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann neben dem
Betriebsrat/Personalrat bestehen. Sie vertritt die besonderen Anliegen
der jungen Beschäftigten bis zum 25. Lebensjahr. Ob die JAV oder der
Betriebsrat/Personalrat sich mit Praktikanten besser auskennt, hängt
auch von der internen Arbeitsteilung ab.
Wenn es in dem Betrieb, in dem du dein Praktikum absolvierst, keinen
Betriebsrat/Personalrat und auch keine JAV gibt oder wenn dir dort
niemand weiterhelfen kann, solltest du Probleme mit Kolleginnen
besprechen, denen du vertraust. Darüber hinaus hilft dir bei allen
arbeitsrechtlichen Fragen die zuständige Gewerkschaft, unsere
Campus Offices und Hochschulinformationsbüros sowie unsere Online-Beratung
Mehr Infos zum Thema Betriebs- und Personalrat gibt es unter
www.dgb.de/...
Praktika Mustervertrag: Es ist ratsam, mit dem Praktikumsbetrieb einen Vertrag über das Praktikum abzuschliessen (Word-Dokument, 64 KB).
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.