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Zweitwohnungssteuer

Studenten müssen nicht zahlen

(dgb-jugend, 10. Juni 2008) Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im April dieses Jahres entschieden, dass Studierende, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben und in der Unistadt eine Zweitwohnung nutzen, für diese keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen. Begründung: Es handelt sich bei der Zweitwohnung nicht um "Luxus", sondern um eine notwendige Bleibe.

Das Urteil gilt zwar nur für Rheinland-Pfalz, könnte aber Auswirkungen haben auf die Rechtssprechung in anderen Bundesländern. Nach Informationen von Spiegel-Online läuft zum Beispiel in Bayern ein ähnlicher Prozess.

Details unter www.spiegel-online.de/...


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Gegen Armut
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