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Bafög

Kinderzuschlag ist kein Einkommen

(dgb-jugend, 6. Oktober 2008) Der Bundestag hat beschlossen, dass der neue Kinderbetreuungszuschlag (113 Euro pro Monat für das erste, 85 Euro pro Monat für folgende Kinder) auf das normale Bafög nicht mehr als Einkommen gilt.

Der Zuschlag hat also keinen Einfluss auf die Berechnung des Anspruches auf andere Sozialleistungen. Dem Beschluss des Bundestages von Ende September muss der Bundesrat noch zustimmen.

Siehe die Stellungnahme des Deutschen Studentenwerkes

Siehe auch unsere Rubrik Studieren mit Kind



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Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Eine deutsche Version gibts hier. Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
 


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Gegen Armut
: Heike Makatsch und Jan Josef Liefers erklären in einem aufsehenerregenden Film, wieso wir eine Finanztraktionssteuer brauchen.