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Arbeitsrecht

Weihnachtsgeld auch für Jobber

(dgb-jugend, 7.12.07) Was viele studentische Aushilfen oder regelmäßig jobbende Studierende nicht wissen: Ihnen steht Weihnachtsgeld zu. Jedenfalls so sehr wie allen anderen Beschäftigen auch. Denn: Ungleiche Behandlung muss begründet sein. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld Arbeiter und Angestellte nicht unterschiedlich behandeln.

Weihnachtsgeld wird – als 13. oder 14. Monatsgehalt - meist aufgrund eines Tarifvertrages gezahlt, der auch die genaue Höhe festlegt. Es kann aber auch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein. In manchen Unternehmen wird auch ohne diese Vereinbarung seit langem Weihnachtsgeld ausgezahlt – dann besteht der Anspruch auf das Geld aus der "betrieblichen Übung" (also weil es schon immer so war). Bekommen die meisten Beschäftigten Weihnachtsgeld, haben in der Regel auch Studierende, die nur gelegentlich oder auf Teilzeit im Betrieb arbeiten, Anspruch auf anteilige Weihnachtsgeldzahlung.


DGB-Ratgeber

WSI-Tarifarchiv Weihnachtsgeld

 

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Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Eine deutsche Version gibts hier. Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
 


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Steuer im Film


Gegen Armut
: Heike Makatsch und Jan Josef Liefers erklären in einem aufsehenerregenden Film, wieso wir eine Finanztraktionssteuer brauchen.