(dgb-jugend, 7.12.07) Was viele studentische Aushilfen oder regelmäßig jobbende Studierende nicht wissen: Ihnen steht Weihnachtsgeld zu. Jedenfalls so sehr wie allen anderen Beschäftigen auch. Denn: Ungleiche Behandlung muss begründet sein. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld Arbeiter und Angestellte nicht unterschiedlich behandeln.
Weihnachtsgeld wird – als 13. oder 14. Monatsgehalt - meist aufgrund eines Tarifvertrages gezahlt, der auch die genaue Höhe festlegt. Es kann aber auch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben sein. In manchen Unternehmen wird auch ohne diese Vereinbarung seit langem Weihnachtsgeld ausgezahlt – dann besteht der Anspruch auf das Geld aus der "betrieblichen Übung" (also weil es schon immer so war). Bekommen die meisten Beschäftigten Weihnachtsgeld, haben in der Regel auch Studierende, die nur gelegentlich oder auf Teilzeit im Betrieb arbeiten, Anspruch auf anteilige Weihnachtsgeldzahlung.
DGB-RatgeberWSI-Tarifarchiv Weihnachtsgeld