(dgb-jugend, students at work) Was viele studentische Aushilfen oder regelmäßig jobbende Studierende
nicht wissen: Ihnen steht Weihnachstgeld zu. Jedenfalls so sehr wie
allen anderen Beschäftigen auch. Denn: Ungleiche Behandlung muss
begründet sein. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber beim Weihnachtsgeld
Arbeiter und Angestellte nicht unterschiedlich behandeln.
Weihnachtsgeld
wird – als 13. oder 14. Monatsgehalt - meist aufgrund eines
Tarifvertrages gezahlt, der auch die genaue Höhe festlegt. Es kann aber
auch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben
sein. In manchen Unternehmen wird auch ohne diese Vereinbarung seit
langem Weihnachtsgeld ausgezahlt – dann besteht der Anspruch auf das
Geld aus der "betrieblichen Übung" (also weil es schon immer so war).
Bekommen die meisten Beschäftigten Weihnachtsgeld, haben in der Regel
auch Studierende, die nur gelegentlich oder auf Teilzeit im Betrieb
arbeiten, Anspruch auf anteilige Weihnachtsgeldzahlung.
Das tarifliche Weihnachtsgeld fällt in diesem Jahr in vielen Branchen
höher aus als im vergangenen Jahr. Das Plus beträgt je nach
Tarifbereich zwischen 1,6 und 11,1 Prozent. Dies entspricht bezogen auf
die mittlere Vergütungsgruppe einem Zuwachs zwischen 18 und 193 Euro.
Zu diesem Ergebnis kommt das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung
in einer Auswertung von Tarifverträgen aus 23 Branchen (siehe
www.boeckler.de/...).