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Analyse

Studi-Rabatt abschaffen

(dgb-jugend, 24. Juni 2009) Ach, jobbende Studenten sind doch ein Segen. Während ein normaler Arbeitnehmer mit einem Tariflohn von etwa 10 Euro pro Stunde den Arbeitgeber aufgrund der kompletten Sozialversicherungspflicht 12 Euro kostet, sind es beim Studenten für den gleichen Stundenlohn nur 11 Euro. Denn der Student muss sich meist nur rentenversichern, weswegen er außerdem verglichen mit dem Arbeitnehmer netto mehr verdient. Ist das nicht wunderbar?
 
Eher nicht. Dem studentischen Arbeitnehmer fehlt nämlich die soziale Absicherung.
 
  • Verliert er seinen Job, hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vor allem, wenn das Studium endet, finden auch viele studentische Arbeitsverträge ein jähes Ende – der Nicht-mehr-Student ist nun zu teuer und wird ersetzt. Für ihn bleibt das Arbeitslosengeld II – finanziert übrigens aus den Steuern der Arbeitnehmer.
  • Wird der Student krank, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, das üblicherweise nach den sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Wer den Lohnausfall nicht kompensieren kann, dem bleiben im schlimmsten Fall die Exmatrikulation und Arbeitslosengeld II oder  Sozialhilfe - ebenfalls finanziert auch aus den Steuern der Arbeitnehmer.
 
Anspruch auf Behandlung hat er freilich, der kranke Student. Dafür zahlt er ja seinen Pauschalbeitrag zur studentischen Krankenversicherung. Im Widerspruch zur solidarischen Finanzierungsidee ist dieser Beitrag aber immer gleich hoch (egal wie viel der Student tatsächlich verdient) und der Arbeitgeber muss auch nichts dazugeben.
 
Die Sonderregelungen für Studierenden begünstigen also vor allem die Arbeitgeber: Sie sparen bei den Lohnkosten. Verlierer sind hingegen Studierende, denen soziale Absicherung vorenthalten wird. Und Arbeitnehmer, die die entstehenden Kosten mit höheren Beiträgen und Steuern finanzieren müssen.

Dabei ist klar: Wer studiert, muss auch abgesichert sein, da muss die solidarische Sozialversicherung, da muss auch der Steuerzahler einspringen - aber warum gilt das auch, wenn man sich selbst absichern könnte, weil man nebenbei arbeitet? 
Es gilt, weil der Gesetzgeber weiß, dass kaum ein Student genug Geld hat, zu studieren. Das BAföG, das nur jeden vierten Studierenden überhaupt erreicht, Stipendien, die noch viel weniger wirken, und Unterhaltsansprüche der Volljährigen Studis gegen ihre Eltern sind zu wenig, um die Kosten des Studiums – oder gar von Studiengebühren – zu decken. Damit sie überhaupt studieren können, gehen zwei von drei Kommilitonen arbeiten. Und damit sie immer einen Job finden, werden die Arbeitgeber mit einem Rabatt gelockt.
Aber warum wird der Student über den "Umweg Arbeit" gefördert? Man könnte ihn doch direkt unterstützen, hält ihn so fern vom Arbeitsmarkt, der dann regulären Arbeitnehmern offensteht. Stattdessen tut der Gesetzgeber der Arbeitgeberseite zwei Gefallen: Erstens bildet er ihm er auf Kosten des Steuerzahlers genügend Fachkräfte aus und zweitens bietet er diese bereits während des Studiums als kostengünstige Arbeitskräfte an. (Mit solch paradoxen Ergebnissen, dass beispielsweise ein Absolvent keine Stelle bekommt, weil es genug "billigere" Diplomanden gibt!)
Gäbe es diesen Studibonus nicht, wäre es viel schwieriger, das Studium selbst zu finanzieren, und es bräuchte schon eine auskömmliche staatliche Studienfinanzierung, um die derzeitigen Absolventenzahlen zu halten - und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu befriedigen. Studiengebührenbegeisterte Arbeitgeber könnten dann rar werden.
Weniger jobbende Studis bedeuten aber auch eine Verschiebung am Arbeitsmarkt: weniger Arbeitslose, letztlich wohl auch höhere Löhne. Gewinner wären dann nicht die Arbeitgeber sondern die Arbeitnehmer. Im Interesse von Arbeitnehmern und Studierenden gleichermaßen – und damit im Interesse der Gewerkschaften – ist deshalb nicht eine Ausweitung des Studierendenstatus in der Sozialversicherung, sondern - im Gegenteil - seine Einschränkung.

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