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Bafög
Student protestiert - und hat Erfolg
(dgb-jugend, 11. Juni 2008) Der Petitionsausschuss des Bundestages hat eine wichtige Entscheidung für Bafög-Empfänger mit Fachrichtungswechsel gefällt. Ein Petent monierte, dass es ungerecht sei, dass er aufgrund von Fachrichtungswechseln keine Bafög-Leistungen bis zum Ende der Regelstudienzeit seines neu gewählten Studienfaches erhalte.
Hintergrund war, dass er diese beiden Fachrichtungswechsel in den ersten drei Semestern seines Studiums durchgeführt hatte und in dieser Zeit bewusst noch kein Bafög beantragt hatte. Erst als er den aus seiner Sicht richtigen Studiengang gefunden hatte, wandte er sich an das Bafög-Amt. Dort bekam er zu hören, dass die drei ersten Semester mit den Fachrichtungswechseln von seiner Förderungsdauer abgezogen würden, obwohl er in dieser Zeit kein Bafög beantragt hatte. Diese Vorgehensweise wollte er nicht akzeptieren.
Das Bildungsministerium ist zu dem Fall gehört worden und wollte den Einwand des Petenten nicht gelten lassen. Unabhängig davon, ob er in der ersten Zeit Bafög beantragt habe oder nicht, müssten die Fachrichtungswechsel für die jetzt beantragte Förderung berücksichtigt werden und er könne nicht für die Dauer der Regelstudienzeit seines jetzigen Studienganges gefördert werden.
Dies konnten die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht nachvollziehen. Sie kritisierten vor allem, dass es sich nachteilig auswirke, wenn ein Student erst nach der Wahl des für ihn "richtigen" Studienganges Bafög beantrage.
Der Petitionsausschuss folgte deshalb dem Anliegen des Petenten einstimmig und empfiehlt die Petition an die Bundesregierung zu überweisen, "damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in die Erwägungen einbezogen werden kann".