Studie

Wer mehr bekommt, hat doch zu wenig

(dgb-jugend, 7. April 2008) Das Hochschulinformationssystem (HIS) hat in einer vergleichenden Studie das Ausmaß staatlicher Unterstützung für Studierende errechnet. Und die Studie hat es in sich. In der Bundesrepublik profitieren danach Studierende einfacher Herkunft von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 5.720 Euro jährlich (u.a. BAföG-Leistungen), Studierende aus vermögendem Elternhaus  von  durchscnittlich 5.136 Euro im Jahr (u.a. Ausbildungs- oder Unterhaltsfreibeträge). Hierzu bleibt zu sagen: 

 

Hier liegt die Studie http://www.his.de/pdf/pub_fh/fh-200805.pdf
Die Zahlen zur BRD ab S. 66 (84)

Zur Pressemitteilung des HIS hierentlang www.his.de/...

Zur Meldung aus der "Zeit" gehts hier: http://www.presseportal.de/pm/9377/1165175/die_zeit

Die Bewertung der Böckler-Stiftung zur Studie liegt hier: http://www.boeckler-boxen.de/4533.htm

Zu unserer Rubrik Dein Geld


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1. Die Summe mag hoch erscheinen, ist aber grundsätzlich zu niedrig.

Die Zahlen der HiS zeigen vor allem eines: daß von dem Geld, was der Staat gibt, niemand studieren kann. 5.720 € im Jahr sind weniger als 477 € im Monat. Dem muß man gegenüberstellen:

  • Die Ergebnisse der (aktuellen) 18. Sozialerhebung der Studentenwerke, nach denen der Durchschnittsstudent in Ostdeutschland 644 €, in der alten Bundesrepublik 759 € monatliche Lebensunterhalts- und Studienkosten decken muß. Mehr zum Thema hier: http://www.sozialerhebung.de/
  • In sieben Bundesländern müssen die meisten Studierenden im Gegenzug zu den staatlichen "Subventionen" 500 € Studiengebühren pro Semester zahlen - das entspricht fast 84 € im Monat (also mehr als ein Sechstel dessen, was es an "finanzieller Unterstützung" gibt). Mehr zum Thema auf den Seiten des Aktionsbündnisses für Studiengebühren und unter http://www.dgb-jugend.de/studium/dein_studium#studiengebuehren
  • Nicht zuletzt liegt die Armutsgrenze nach EU-Definition bei 781 € monatlichem Einkommen - soviel wird Studierenden bei weitem nich zugestanden (Mehr dazu hier).

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2. Die genannten Zahlenwerte sind alles andere als aussagekräftig.

Die Studie rechnet Leistungen (Stand 2004) ganz unterschiedlicher Qualität zusammen.

  • So wird das Kindergeld, das auch bei volljährigen Kindern den Eltern zusteht, ebenso aufgeführt wie Arbeitslosengeld, bei dem es sich um eine Versicherungsleistung und nicht um eine staatliche Hilfe handelt.
  • Außerdem wurden Leistungen, von denen alle Studierenden profitieren können (wie Subventionen des Mensaessens), mit anderen Geldern, die nur einen Bruchteil der Studierenden erreichen (z.B. Bafög, das weniger als ein Drittel der Studierenden überhaupt erhalten, oder Kindergeld, das nur für Studierende bis zum Alter von 25 Jahren gezahlt wird), zusammengerechnet, um einen dadurch alles andere als aussagekräftigen Durschnittswert zu bilden.

Damit ist klar, daß die Summe am Ende nicht bedeutet, daß auch 477 € jeden Monat in der Geldbörse der Studierenden landen - im Durchschnitt bekommt ein Studierenden viel weniger vom Staat. Bei den 5.720 / 5.136 € handelt es sich vielmehr um die Summe aus staatlichen Geldern, die direkt an die Studierenden gehen, geldwerten Leistungen und Leistungen oder geldwerten Vorteilen, die den Eltern von Studierenden gewährt werden. Ziel der Studie ist übrigens ein Vergleich zwischen staatlichen Subventionen verschiedener europäischer Staaten für Studierende. Welchen Wert ein Vergleich, der auf solch "unkonventioneller Verallgemeinerung" basiert, hat, ist aber mehr als fraglich.


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3. Der geringfügige rechnerische Vorteil für Studierende einfacher Herkunft genügt nicht, um mehr von ihnen zu einem Studium zu bewegen.

Längst ist durch zahlreiche voneinander unabhägige Untersuchungen bekannt, daß selbst eine - hier ja geringfügig vorliegende - stärkere Finanzierung von Studierenden aus einkommenschwachen Elternhäusern das Problem der unterdurchschnittlichen Beteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien an der Hochschulausbildung nicht lösen würde - weil die Schwellen für sie schon im zu stark zergliederten deutschen Schulsystem liegen. Hierzu mehr u.a. unter dem Titel "Mehr Reformen wagen" im aktuellen Magazin des Deutschen Studentenwerkes auf S.34 (18).

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4. Steuergerechtigkeit und Elternunabhängigkeit sind besser als Elternfreibeträge.

Nichts spricht dagegen, daß der Staat Studierende aus armen und reichen Elternhäusern etwa gleich unterstützt. Schließlich sind sie erwachsen und sollten vom Staat bei der Zumessung von Unterstützung vernünftigerweise nicht danach beurteilt werden, was ihre Eltern für Geld haben. Sinnvoller, als reichen Eltern höhere Lasten für studierende Kinder aufzubürden, wäre eine Lastengleichheit für alle Eltern, aber eine stärkere Einbeziehung aller Wohlhabenden - ob Eltern oder nicht - in die steuerfinanzierte Hochschulausbildung.


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