(dgb-jugend, 7. Januar 2009) Auch 2009 gibt es wieder neue Regelungen, von denen einige Studierende betreffen:
- Höhere Beiträge zur studentischen Krankenversicherung aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds, der Mindestbeitrag liegt jetzt bei monatlich 65,23 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (Studierende bis 23 Jahre oder mit eigenen Kindern) - mehr hierzu in unseren Rubriken Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
- Höhere Hinzuverdienstgrenze bei der Familienversicherung: Wer als Familienmitglied kostenlos gesetzlich krankenversichert ist, darf jetzt im Monat 360 Euro statt 355 Euro dazuverdienen, siehe unsere Rubrik Familienversicherung.
- Höherer Freibetrag bei der Einkommensteuer: statt bisher 7.664 € können nun 7.834 € im Jahr steuerfrei verdient werden, siehe unsere Rubrik Steuern.
- Im Midijob sinken erstmals die Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung. Grund: eine neue Variable für Berechnung des rentenversicherungspflichtigen Lohnanteils, siehe unsere Rubrik 800-Euro-Job
- 10 Euro mehr Kindergeld (neu 164 Euro im Monat - und ab dem dritten Kind gibt es noch mehr), siehe unsere Rubrik Kindergeld und Dazuverdienen.
- Mehr Elternunterhalt dank der neuen Düsseldorfer Tabelle: www.olg-duesseldorf.de/...
- das Wohngeld steigt - Heizkosten werden in die Bedarfsberechnung einbezogen und der Kreis der Wohngeldempfänger wurd vergrößert, siehe www.bmvbs.de/... und www.studis-online.de/...
- Mehr Neues für alle: www.vz-nrw.de/...