(dgb-jugend, 9. Juni 2008) Der Bundestag hat Anfang des Jahres die Wehrrechtsnovelle beschlossen. Neu geregelt werden soll damit unter anderem die Frist, bis wann jemand, der sich in einem dualen Studium befindet (also in einer Ausbildung, in der an der Hochschule und im Betrieb ausgebildet wird), noch zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen werden kann. Der Bundestag votierte dafür, dass dies nur geschehen darf, wenn die Studienphase nicht spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn startet.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der wollte aber insbesondere für Studierende in dualen Studiengängen, dass gilt: "Einberufungsschutz ab Ausbildungszusage".
Deswegen hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss gebeten, dass Gesetz zu prüfen. Der Vermittlungsausschuss hat sich aber dafür ausgesprochen, dass das Gesetz nicht zurück in den Bundestag muss, um dort verändert zu werden. Der Bundesrat muss nun in seiner nächsten Sitzung am 13. Juni entscheiden, ob er Einspruch gegen das Gesetz einlegt.
Betroffen von der "Wehrrechtsnovelle" sind neben Männern in dualen Studiengängen auch solche, die eine Fortbildung beginnen wollen oder die nach dem Bachelor-Abschluss den Master-Studiengang anschließen möchten.
Zur Wehrrechtsnovelle gibt es unter anderem folgende Standpunkte und Kommentare: