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Klage erfolgreich

Arbeit kostet Geld

(11. Juni 2008) Eine ehemalige Praktikantin hat auf die volle Bezahlung für geleistete Arbeit im »Schein-Praktikum« geklagt. Und hat Recht bekommen.

Der Praktikantin werden allgemeine Aufgaben aus demBereich der V. K. GmbH übertragen. Die Vergütung beträgt für diesen Zeitraum pro vollem Monat brutto 375 Euro… Die tägliche Beschäftigungszeit entspricht der betrieblichen Arbeitszeit…« So stand es im Vertrag einer »Praktikantin«. Sechs Monate wollte der Arbeitgeber, ein süddeutscher Fachverlag, eine Hochschulabsolventin als Praktikantin im Rahmen einer 35-Stunden-Woche mit allgemeinen Aufgaben betrauen. Während des Praktikums gab es dann jede Menge Veranstaltungen zu organisieren. Viel Geld sah sie dafür allerdings nicht. Für die gesamte Zeit zahlte die Firma der Klägerin 2.044,35 Euro brutto.
Die vermeintliche Billigarbeiterin hatte aber die Nase voll: Nach Beendigung der Beschäftigung wollte sie eine angemessene Vergütung – und zog vor das zuständige Arbeitsgericht. Sie bekam Recht: Das Arbeitsgericht Stuttgart urteilte, dass ihr Bezüge in Höhe von 7.090,65 Euro brutto zustünden. Das war 2007.
Diesen Urteilsspruch wollte der Arbeitgeber aber nicht auf sich sitzen lassen – und legte Beschwerde ein. Das  Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg ist nun aber der Argumentation der Klägerin, reguläre Arbeitnehmerin gewesen zu sein, ein weiteres Mal gefolgt: 375 Euro brutto pro Monat – das sei Lohnwucher.

Die DGB-Jugend sagt: Das Urteil des LAG Baden-Württemberg ist aus mehreren Gründen ein Erfolg: Erstens zeigt es, dass es sich lohnt, nach einem Praktikum zu klagen,wenn man eigentlich regulär gearbeitet hat. Denn dann bekommt man die
geleistete Arbeit auch bezahlt. Zweitens ist es ein Signal an die Unternehmen, dass sie sich nicht alles erlauben können – und die Erpressbarkeit von BerufseinsteigerInnen, die bereit sind, erstmal einiges in Kauf zu nehmen, um einen Fuß in die
Tür zu bekommen, auch ihre Grenzen hat.
Wir würden uns wünschen, dass noch mehr Leute klagen, denn so kann Unternehmen, die durch »Schein-Praktika«  Personalkosten sparen wollen, klar gemacht werden, dass Arbeit bezahlt werden muss – egal, wie man das Ganze nennt.

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