(dgb-jugend, 30. Oktober 2008) Das Bundesarbeitsgericht hat im September im Fall einer studentischen Hilfskraft entschieden, dass die Kündigung rechtens ist, wenn der Student keiner mehr ist, weil er exmatrikuliert wurde (siehe
www.bundesarbeitsgericht.de/...).
Der Urteilstext liegt noch nicht vor, deshalb ist noch unklar, inwieweit das Urteil auf alle studentischen Beschäftigungsverhältnisse (studentische Hilfskraft) an Hochschulen und Forschungseinrichtungen übertragen werden kann.
Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Studierenden (zum Beispiel durch Exmatrikulation) ist jedenfalls nicht automatisch Kündigungsgrund, siehe dieses
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (PDF).
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Rubrik Jobben an der Uni