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Urteil

Kein Studi, kein Hiwi

(dgb-jugend, 30. Oktober 2008) Das Bundesarbeitsgericht hat im September im Fall einer studentischen Hilfskraft entschieden, dass die Kündigung rechtens ist, wenn der Student keiner mehr ist, weil er exmatrikuliert wurde (siehe www.bundesarbeitsgericht.de/...).

Der Urteilstext liegt noch nicht vor, deshalb ist noch unklar, inwieweit das Urteil auf alle studentischen Beschäftigungsverhältnisse (studentische Hilfskraft) an Hochschulen und Forschungseinrichtungen übertragen werden kann.

Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eines Studierenden (zum Beispiel durch Exmatrikulation) ist jedenfalls nicht automatisch Kündigungsgrund, siehe dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (PDF).

Siehe auch unsere Rubrik Jobben an der Uni
 


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Wozu überhaupt Gewerkschaften - das fragt sich nicht nur mancher deutsche Arbeitgeber: "What have the unions ever done for us?" aus Australien jetzt mit deutschen Untertiteln! Eine deutsche Version gibts hier. Mehr Videos auf dem ver.di-Campus-Kanal aus dem Ruhrpott.
 


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Steuer im Film


Gegen Armut
: Heike Makatsch und Jan Josef Liefers erklären in einem aufsehenerregenden Film, wieso wir eine Finanztraktionssteuer brauchen.