(dgb-jugend, 27. August 2008) Jörg Schindler, Jura-Student, ist vor Gericht gezogen, weil das Land Berlin ihm kein Begrüßungsgeld zahlen will. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 22. August entschieden: Muss es auch nicht.
Normalerweise zahlt das Land Berlin einmalig 110 Euro für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Berlin verlegen und an einer Berliner Uni oder Fachhochschule eingeschrieben sind. Jörg Schindler ist Neu-Berliner, hat seinen Hauptwohnsitz hier, studiert aber in Potsdam.
"Ist doch egal", so der Tenor der Argumentation von Jörg Schindler. Wichtig sei doch, dass das Land Berlin für jeden neuen Berliner Geld aus dem Länderfinanzausgleich bekomme. Und er ist definitiv Neu-Berliner. Warum also bekommt er kein Begrüßungsgeld?
Weil das Land Berlin die Verteilung solcher Willkommensgeschenke handhaben kann, wie es ihm gefällt, hat das Gericht gesagt.
Nun muss Jörg Schindler ohne das Begrüßungsgeld klarkommen. Vorerst. Denn er überlegt, ob er weiter klagt, auch im Interesse der anderen Neu-Berliner, die in Potsdam studieren.
Das Urteil mag auch für andere Länder und Städte interessant sein. Denn Studierende sind als Steuerzahler oder Bevölkerungszuwachs sehr beliebt. Deswegen locken Unistädte gern mit Vergünstigungen, damit die Studierenden ihren Hauptwohnsitz verlegen und nicht bei den Eltern gemeldet bleiben. Beliebt ist auch die Erhebung von Steuern auf die Zweitwohnung, siehe diese
Meldung. Kaum auszudenken, wenn ein Gericht irgendwann entscheiden muss, wo die Geschenke wie wertvoll sein müssen gemessen am Profit der Städte oder Länder und ohne dass jemand diskriminiert wird.