(dgb-jugend, 2. September 2008) Vor drei Wochen war sie fertig: Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke.
Die Linke wollte wissen, wie denn die Bundesregierung verfahren will, um eine bestimmte Ungerechtigkeit zwischen bestimmten Studierenden der alten (mit den Abschlüssen Magister und Diplom) und neuen Studiengänge (Abschluss Bachelor und - wer noch länger studiert - Master) zu beseitigen.
Die Ungerechtigkeit betrifft Studierende ab 30 Jahre, die prinzipiell berechtigt sind, Bafög zu beantragen. Derzeit bekommen förderungswürdige Studierende in den "alten" Studiengängen auch dann noch Bafög, wenn sie während des Studiums das 30ste Lebensjahr überschreiten. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Ungerecht ist allerdings, dass jemand, der mit 30 Jahren einen Masterstudiengang beginnt, und eigentlich nichts anderes macht als ein Student der alten Studiengänge, nämlich "zuende" zu studieren, nach der aktuellen Regelung kein Bafög beantragen darf. Das ist so, als wenn man Studierenden der alten Studiengänge nach der Zwischenprüfung das Bafög streicht, sollten sie mittlerweile über 30 Jahre alt sein.
Warum das so ist bzw. warum daran nichts geändert werden soll, kann man aus der Antwort der Bundesregierung schließen. Dort heißt es, dass der Abschluss Bachelor bereits zur Ausübung eines Berufes befähigt. Warum sollte man also fertig ausgebildete Personen eine Zusatzqualifikation (sprich Master) spendieren, mag sich die Bundesregierung gedacht haben.
So gesehen ist die Umstellung auf die neuen Studiengänge vieles, aber insbesondere eine Bafög-Spar-Maßnahme.
Aber noch ein anderes Problem ergibt sich durch die Umstellung der bestehenden auf die neuen Studienabschlüsse. Während die Bafög-Fortzahlung nach der Zwischenprüfung in den alten Studiengängen Diplom und Magister kein Problem war und ist, bekommt ein Bachelor nach seinem Abschluss beispielsweise im Juli bis zur Aufnahme des Masterstudienganges im Oktober kein Bafög. Man kann in dieser Zeit ja arbeiten oder Arbeitslosengeld beantragen, so die Rechtfertigung der Bundesregierung.
Vielelicht ist diese Antwort aber nicht endgültig, wenn der Bildungsausschuss noch einmal berät (siehe diese
Meldung). Vielleicht traut sich aber auch keiner mehr an das Thema heran und wartet ab, was die Bundestagswahl im Herbst 2009 bringt.
Auf der Website von nele Hirsch, MdB und Mitglied der Linksfraktion, stehen zum Download bereit
die Anfrage und die
Antwort der Bundesregierung (PDFs)
Siehe auch unsere Rubrik
Bafög.