(dgb-jugend, 15. Juli 2008) An der Potsdamer Uni wurde im November vergangenen Jahres eine Studienordnung beschlossen, die ab Wintersemester 2008/09 die Zulassung zum Masterstudiengang in bestimmten Studienfächern regelt: "Zu den biowissenschaftlichen Masterstudiengängen kann nur zugelassen werden, wer die Prüfung zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit mindestens guten Leistungen (besser als 2,6) absolviert hat." Und weiter: "Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen bedingt keinen Anspruch auf Zulassung zu einem Masterstudium. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze findet ein Auswahlverfahren nach Paragraf 5 statt." Dieses Auswahlverfahren orientiert sich wiederum hauptsächlich an der Abschlussnote des Erststudiums. Umständlich. Und offenbar auch unzulässig.
Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) hat wohl auch gestutzt und dann den Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Spezialist im Hochschulverwaltungsrecht, gefragt, ob die Kombination so geht. Antwort: Geht nicht. Gründe:
1. Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) erlaubt nur Zulassungsbeschränkungen nach Zahl (Methode 1) und nicht nach Note (Methode 2). Die Uni kann aber die Zulassung nur regeln, wie es das HG erlaubt.
2. Die Kombination widerspricht den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten zulässigen Kriterien für eine Auswahl bei Beschränkung von Studienplätzen.
Trotzdem bleiben viele Fragen: Warum will die Potsdamer Unileitung überhaupt eine Beschränkung? Dazu Andreas Schackert von students at work, dem DGB-Beratungsangebot für Jobber, Studierende und Praktikantinnen: "Um Geld zu sparen. Immerhin hat sich die Regelstudienzeit des Bachelor-Master-Studienganges gegenüber der des früheren Magister-Studienganges um ein Jahr auf fünf Jahre verlängert. Es sollen darum nicht alle Bachelors weiterstudieren."
Und warum diese merkwürdige Kombination? Schackert: "Schwer zu sagen, auch weil die Regelung zu dem kuriosen Ergebnis führen kann, dass Plätze frei bleiben, wenn nämlich nicht genügend Bewerber den nötigen Notendurchschnitt haben. Also ist sie unzulässig und auch noch kontraproduktiv."
Wie geht es jetzt in Potsdam weiter? In einem Statement gegenüber dem Deutschlandfunk (siehe
hier) hat Norbert Müller vom Asta der Uni Potsdam angekündigt, dass er die Regelung vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg überprüfen lassen will. Das kann Jahre dauern. Eventuell finden sich aber Studierende, die betroffen sind, und klagen werden.
Die Entwicklung in Potsdam hat möglicherweise Einfluss auf andere Unis, die eine ähnliche Regelung beschlossen oder noch nicht abschließend geklärt haben, ob es zwischen Bachelor und Master eine Hürde geben soll oder nicht.
Hier das