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Urteil in Baden-Würtemberg

Gebühren mal wieder zulässig

(dgb-jugend, 2. März 2009) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg hat entschieden, dass die Erhebung von Studiengebühren in Baden-Würtemberg zulässig ist. Seit Sommersemester 2007 müssen Studierende 500 Euro pro Semester zahlen. Und dies auch weiterhin.

Kläger im Verfahren waren vier Studierende aus Freiburg und Karlsruhe. Sie hatten die Aufforderung zur Zahlung von Stduiengebühren erhalten, geklagt und verloren.

Im jüngsten Berufungsverfahren argumentierten sie erneut, die Gebühr schrecke Studierwillige aus einkommensschwachen Elternhäusern von der Aufnahme eines Studiums ab und verstoße deshalb sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem der Bundesgesetzgeber mit Gesetz vom 23. November 1973 zugestimmt habe. Das Gericht sah das anders. Eine Zusammenfassung des Urteils findet sich unter http://vghmannheim.de/...

Daniel Bruns, einer der Kläger und ehemaligen Sprecher des Bundesausschusses der Studentinnen und Studenten in der GEW (BASS), äußerte sich students at work gegenüber folgendermaßen: "Die aktuelle Entwicklung in Baden-Württemberg zeigt, dass selbst das Land keine sachlichen Gründe für Studiengebühren finden kann, sondern nur am Dogma der Kostenpflichtigkeit hängt. Vollkommen willkürlich sollen ab Sommersemester rund 30 Prozent aller Studierenden befreit werden. Auf der anderen Seite wurde die Expertenmeinung des vom Ministerium selbst eingerichteten Beirats schlicht ignoriert. Der ohnehin verklärende Begriff der "Sozialverträglichkeit" wird solange umdefiniert bis er auf die aktuelle Gesetzeslage passt. Davon ist eine sozial ausgerichtet Bildungspolitik weit entfernt."
 
Matthias Schweitzer, Sprecher des Landesausschuss der Studentinnen und Studenten in der GEW Baden-Württemburg (LASS BaWü), sagte: "Dies ist zwar eine juristische Niederlage, aber eine, die nicht überraschend war. Bisher hat kein Verwaltungsgericht den Klagen gegen Studiengebühren stattgegeben. Die Klagen können auch nur eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ziel haben. Momentan geht es darum politischen Druck aufzubauen und zwar auf allen Ebenen: Durch Klagen, Demonstrationen und dem Boykott der Gebühren. Als Erfolg auf dem Weg zur Abschaffung der Gebühren, können dann auch die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten von Studiengebühren gewertet werden. Durch die Neuregelungen könnten schon jetzt bis zu einem Drittel der Gebühren in Baden-Württemberg wegfallen."


Siehe auch diesen Artikel unter www.studis-online.de/...

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