(dgb-jugend, 2. November 2007) Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass ein
Medizinstudent keine Studiengebühren zahlen muss, solange nicht geklärt
ist, ob das Gebührengesetz in Hessen mit der Landesverfassung vereinbar
ist.
Dies entscheidet der Hessische Staatsgerichtshof im Frühjahr 2008. Eine
Entscheidung ist nötig geworden, nachdem die Hessische DGB-Jugend und
andere Gruppen aufgerufen hatten, gegen die Erhebung von
Studiengebühren in Höhe von 500 Euro ab Wintersemester 2007/08 zu
klagen.
Fast 80.000 Bürger haben das getan. Siehe
Mehr Infos zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes unter www.studis-online.de/...
Die DGB-Jugend lehnt Studiengebühren generell ab. Die DGB-Jugend
vertrtitt folgende Position:
Die DGB-Jugend strebt eine weitest gehende Öffnung der Hochschulen,
ihre öffentliche Rechtsform und ihre öffentliche finanzielle Sicherung
an. Die gegenwärtige Hochschulpolitik ist jedoch auf das Gegenteil
gerichtet. Die chronische Unterfinanzierung macht die Hochschulen
unfähig auf den größeren Bedarf wissenschaftlicher Bildung angemessen
zu reagieren. Stattdessen hangelt sich der Lehr- und Forschungsbetrieb
immer mehr von Projekt zu Projekt, um Drittmittel einwerben zu können.
Forschung und Lehre geraten dadurch in einen verstärkten ökonomischen
Anpassungsdruck, der die Freiheit von Forschung und Lehre
beeinträchtigt. Zugleich wird auch die Betreuung der Studierenden
mangelhafter. Diese werden mittels Auswahltests, verstärkten
Zulassungsbeschränkungen und Studiengebühren immer stärker
selektiert.
Daneben missachtet die flächendeckende Einführung von Bachelor- und
Masterstudiengängen die erforderliche Lebenszeit für wissenschaftliche
Bildungsprozesse durch die Bevorzugung von Kurzzeitstudiengängen. Die
Einführung betriebswirtschaftlich orientierter und zentralisierter
Hochschulstrukturen sowie die Diskussion über Eliteeinrichtungen in der
Hochschullandschaft markieren den endgültigen Abschied von einer
sozialen und demokratischen Hochschulpolitik.
Für ein öffentliches und soziales
Hochschulsystem!
Für den Umbau der Hochschullandschaft zu einem sozial gerechten und
öffentlich gesicherten Hochschulsystem braucht es nach Ansicht der
DGB-Jugend folgende Rahmenbedingungen:
Das öffentliche Hochschulsystem muss durch eine bedarfsdeckende
öffentliche Finanzierung aller Aufgaben von Lehre, Forschung und
Verwaltung gesichert werden. Die Einwerbung von Drittmitteln ist ein
Instrument zusätzlicher, kooperativer Forschung. Drittmittel dürfen
nicht zum Ersatz von fehlender Grundfinanzierung missbraucht werden.
Die DGB-Jugend hält für die Finanzierung der Hochschulen und die
bedarfsgerechte Mittelverteilung zwischen den Hochschulen und ihren
Einrichtungen die bevorzugten wettbewerblichen Marktmodelle für
ungeeignet.
Wir lehnen jede Form von direkten oder indirekten Studiengebühren zur
Finanzierung der Hochschulen ab. Bestehende Gebührenpflichten sind
abzuschaffen. Dasselbe gilt für Rückmelde- und Verwaltungsgebühren
aller Art, die lediglich versteckte Studiengebühren bedeuten.
Studiengebühren sind eine finanzielle und soziale Hürde beim
Hochschulzugang.
Stattdessen soll allen Studieninteressierten ein Zugang zur Hochschule
nach ihren persönlichen Interessensschwerpunkten ermöglicht werden. Die
DGB-Jugend wendet sich daher gegen jede Form von
Kapazitätsbeschränkungen, Eingangstests und andere Auswahlverfahren.
Von einer Öffnung der Hochschulen soll nur dann abgesehen werden, wenn
diese begründet nicht durchführbar ist (zum Beispiel
Polizeihochschulen).
Zudem müssen das berufliche Bildungssystem und der Hochschulbereich
füreinander durchlässiger werden. Das Abitur soll nicht länger die
dominante Form der Hochschulzugangsberechtigung sein. Für
AbsolventInnen des Dualen Systems sind Beratungsangebote und
verbindliche Förderstrukturen einzuführen, die den Übergang in die
Hochschule erleichtern. Studierende benötigen eine bedarfsdeckende,
öffentliche Studienfinanzierung die ihre Lebenshaltungskosten deckt und
den Zwang zur studienbegleitenden Erwerbsarbeit vermeidet. Studierenden
ist damit ein unabhängiger Lebensentwurf zu ermöglichen. Die Förderung
ist daher elternunabhängig und in Form eines Zuschusses zu
leisten.
An Hochschulen müssen neue Konzepte der Orientierung und begleitenden
Beratung geschaffen werden. Förderangebote sind an den individuellen
Lerngeschwindigkeiten und Lernbiographien auszurichten.
Kurzzeitstudiengänge, die individuelle Lernwege beschränken, lehnen wir
ab.
Die derzeitigen Akkreditierungsverfahren für die Zulassung neuer
Studiengänge sind sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die
Mitbestimmungsmöglichkeiten unzureichend. Die Entwicklung von
Studiengängen und Akkreditierungsverfahren müssen daher transparent und
demokratisch ausgestaltet werden. Das bedeutet insbesondere eine
stärkere Öffnung für die studentische Mitbestimmung. Entwicklung von
Studiengängen und Anerkennung müssen im fachlichen Verbund der
Hochschulen und unter Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen
durchgeführt werden.
(beschlossen auf der DGB-Bundesjugendkonferenz 2005)