(dgb-jugend, 14. Januar 2008) Das Arbeitsgericht Kiel entscheidet: Sich krummlegen für nichts, dass muss nicht unbedingt ein Praktikum sein - vielleicht ist es sogar reguläre Arbeit. Und muss auch so bezahlt werden.
Mit der vagen Aussicht auf einen Ausbildungsplatz als Altenpfleger rackerte ein junger Mann anderthalb Jahre Vollzeit für 200 Euro pro Monat in einem Pflegeheim in Hohenwestedt. Jetzt hat der ehemalige „Praktikant“ vor dem Kieler Arbeitsgericht eine Nachzahlung von 10.000 Euro erstritten.
Der Fall: Der kommunale Zweckverband, der das Heim betreibt, stellte dem Kläger für den Fall, dass das 17-monatige Praktikum erfolgreich absolviert werde, einen Ausbildungsplatz für eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht. Der junge Mann wurde in den Dienstplänen des Beklagten geführt und arbeitete ganz regulär als Wohnbereichshelfer - 38,5 Stunden die Woche. Aber nach Ablauf der Vereinbarung war vom Ausbildungsvertrag keine Rede mehr.
Das Gericht entschied: Da zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand, ist die Vergütungsvereinbarung über monatlich Euro 200 unwirksam. Sie sei sittenwidrig und stelle Lohnwucher dar - und der ist gesetzeswidrig (§ 612 Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch). Der korrekte Lohn betrage 1.286 Euro.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig: „Der Beklagte hat Berufung eingelegt, mit den entsprechenden Erwiderungsfristen können zwei bis drei Monate bis zu einer endgültigen Entscheidung vergehen“, erläutert die zuständige Richterin Sylke Otten-Ewer.
Anwältin Kerstin Hain, die den Kläger vor Gericht vertritt, sieht dem aber gelassen entgegen: "Für mich ist das eine ganz sichere Sache."
Hain weist aber auch auf die besondere Brisanz des Verfahrens hin - immerhin handelt es sich bei dem Zweckverband um einen öffentlichen Arbeitgeber. "Der Trick ist: Man holt zwei oder drei Praktikanten ranholt, die man über Monate mitlaufen lässt. Und einer kriegt dann, wenn er Glück hat, einen Ausbildungsplatz."
Da sie noch weitere Klienten betreue, schließt Hain, dass dies wohl schon länger Usus sei; ein Fall datiere aus dem Jahre 2006.
Hohenwestedts Bürgermeister und Zweckverbandsvorsteher Stefan Landt (CDU) war bisher für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das „Flensburger Tageblatt“ vom 8. Januar 2009 zitiert ihn mit folgender Aussage: "Die Darstellung, dass dem Praktikanten ein Ausbildungsplatz versprochen wurde, ist sachlich falsch. Eigenständige Arbeitsleistungen wurden von ihm nicht erbracht, wir wollten seine Berufseignung ermitteln. Deshalb weise ich den Vorwurf des Lohnwuchers und der Ausbeutung zurück."
Zu Klagen von Praktikanten kommt es selten. Zuletzt war es einer Bremer Innenarchitektin gelungen, eine Nachzahlung durchzusetzen: Sie hatte ein halbes Jahr lang bei einer süddeutschen Agentur gearbeitet, der Lohn hatte 375 Euro monatlich betragen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied ebenfalls nach dem „Lohnwucher“-Paragrafen und sprach ihr über 7.000 Euro nachträglich zu.
Landesarbeitsgericht Kiel, Aktenzeichen 4 Ca 1187d/08.
Das fordert die DGB-Jugend
- Gesetzliche Definition des Praktikums als Lernverhältnis
- Begrenzung von Praktika auf drei Monate (Ausnahmen: vorgeschriebene Praktika im Rahmen einer Ausbildung)
- Vergütung von mindestens 300 Euro pro Monat
- Praktikumsvertrag mit Ausbildungsplan
- AbsolventInnen sollten keine Praktika machen und mindestens 7,50 Euro pro Stunde bekommen
- Der Öffentliche Dienst hat Vorbildfunktion!
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