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Urteil

Bundesrat muss 15.000 Euro Sozialbeiträge nachzahlen

(dgb-jugend, 10. Juni 2009) Es ist auf niemanden mehr Verlass. Oder vielleicht doch: "Das Sozialgericht Berlin hat den Bundesrat zur Nachzahlung von rund 15.000 Euro Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt. Damit wurde eine Klage der Länderkammer gegen die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie das Sozialgericht am Dienstag (2. Juni 2009) mitteilte (Aktenzeichen: S 36 KR 2382/07). Bei dem Rechtsstreit war es unter anderem darum gegangen, ob 15 Mitarbeiter des Besucherdienstes als Scheinselbstständige beschäftigt waren. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, dass es sich um selbstständige Honorarkräfte handele. Die Rentenversicherung hatte dagegen angeführt, dass die Personen abhängig beschäftigt seien." So heißt es nicht unstolz auf der Website der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, siehe www.ihre-vorsorge.de/...

Siehe auch unsere Rubriken Berufseinstig, Unterpunkt Scheinselbständigkeit und  Freiberufler und Selbständige



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