(dgb-jugend, 10. Juni 2009) Es ist auf niemanden mehr Verlass. Oder vielleicht doch: "Das Sozialgericht Berlin hat den Bundesrat zur
Nachzahlung von rund 15.000 Euro Sozialversicherungsbeiträgen
verurteilt. Damit wurde eine Klage der Länderkammer gegen die
Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg abgewiesen, wie das
Sozialgericht am Dienstag (2. Juni 2009) mitteilte (Aktenzeichen: S 36 KR 2382/07).
Bei dem Rechtsstreit war es unter anderem darum gegangen, ob 15
Mitarbeiter des Besucherdienstes
als Scheinselbstständige beschäftigt waren. Der Bundesrat hatte die
Auffassung vertreten, dass es sich um selbstständige Honorarkräfte
handele. Die Rentenversicherung hatte dagegen angeführt, dass die
Personen abhängig beschäftigt seien." So heißt es nicht unstolz auf der Website der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, siehe
www.ihre-vorsorge.de/...Siehe auch unsere Rubriken
Berufseinstig, Unterpunkt Scheinselbständigkeit und
Freiberufler und Selbständige