(dgb-jugend, 28. Juli 2008) Die Bundesausbildungsförderung (Bafög) kann teilweise als Einkommen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, gilt das für den Bafög-Teil, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht.
Dagegen sei der Teil, mit dem Ausbildungskosten abgedeckt würden, nicht anzurechnen. Der anrechnungsfreie Ausbildungskostenteil werde pauschal mit 20 Prozent der Förderung angenommen, da der exakte Anteil gesetzlich nicht geregelt sei.
Das Bundesarbeitsministerium habe die Empfehlung des Petitionsausschusses, das Bafög nicht anzurechnen, wenn Ausbildungsgebühren zu leisten sind, zwar erwogen, werde sie "nach eingehender Prüfung" jedoch nicht umsetzen.
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