(dgb-jugend/A.Schackert, 19.08.2011) Wohl denen, die Steuern zahlen! Gerade hat der Bundesfinanzhof (BFH) ihnen ein neues Schlupfloch geöffnet - falls sie studieren oder studiert haben. Dann können sie nämlich ihre Studienkosten von der Steuer absetzen.
So steht es in zwei Urteilen, die seit vorgestern für einiges Aufsehen sorgen. Denn eigentlich hatte die Bundesregierung vor sieben Jahren genau das durch eine Gesetzesänderung verhindern wollen.
Kein Wunder, denn in ein paar Jahren Studium kommt so einiges zusammen: Fahrkarte, Bücher, Gebühren, Kopierkosten, neuer Laptop, Arbeitszimmer, Zinsen für den Studienkredit - all das und vieles mehr kann man nun "von der Steuer absetzen". Selbst, wenn man noch gar kein Einkommen hat.
Eine Steuererklärung kann man nämlich trotzdem abgeben - und dort einfach nur die Ausgaben eintragen. Die gelten dann als vorweggenommene Kosten und werden später, wenn man mal Geld verdient, mit der Steuerschuld verrechnet.
"Das klingt ganz gerecht, ist es aber nicht", erklärt Sabrina Klaus-Schelletter vom DGB-Jugend Bundesvorstand. Denn nur, wer später genug Geld verdient, um Steuern zahlen zu können, kann auch Kosten verrechnen. Eine junge Frau zum Beispiel, die nach ihrem Studium in Erziehungswissenschaften eine Familie gründet und nur in Teilzeit arbeitet, wird wohl nie soviel verdienen, daß sie von der neuen Regelung profitiert.
Zusätzlich gilt: Das Studium müßte unmittelbar im Anschluß an die Schulausbildung aufgenommen werden. Und auch, wer den Studiengang wechselt, vorher eine Ausbildung abgeschlossen hat, oder ein zweites Studium aufnimmt, bekommt Schwierigkeiten. Der Werbungskostenabzug soll nur für die Erstausbildung möglich sein - was genau darunter fällt, bleibt Auslegungssache.
Dazu kommt, daß die Bewertung der Urteile nicht ganz einfach ist. Damit die Ausbildungskosten anerkannt werden, muß nämlich ein Bezug zwischen Studium und Beruf bestehen. Wer erst Biologie studiert und dann als Unternehmensberater oder Büroleiter arbeitet, könnte schon Schwierigkeiten haben, diesen Bezug herzustellen. Je nachdem, wie eng das Urteil ausgelegt wird, kann es aber auch Geistes- und Sozialwissenschaftler treffen, deren Studium kaum auf ein klares Berufsbild abzielt.
Schlimmer noch: Wer Geld am nötigsten hat, weil er keinen Job im Studienfach bekommt, sondern als Fremdenführer oder Taxifahrer seine Brötchen verdienen muß, fällt auf jeden Fall durchs Raster. "Wenn es dabei bleibt, haben wir ein Zwei-Klassen-Steuerrecht. Wer Glück und einen geradlinigen Berufsverlauf hat, kann Steuern sparen, alle anderen bleiben auf ihren Kosten sitzen. Damit setzt die Politik eindeutig aufs falsche Pferd", so die Einschätzung von Sabrina Klaus-Schelletter.
"Gerechter wäre es, alle Arbeitnehmer und Selbständigen gleichermaßen nach ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern, anstatt Einzelnen Geld nachzuwerfen - auf Kosten der Gemeinschaft." Da könnte die DGB-Jugend ja froh sein, daß der Bundesfinanzminister bereits angekündigt hat, das neue Schlupfloch per Gesetz wieder zu schließen.
Ist sie aber nicht. "Das Problem der hohen Kosten für ein Studium bleibt ja. Wer studieren will, muß diese Kosten erstmal vorstrecken, je nach Fach über vier bis sechs Jahre oder länger", kritisiert Klaus-Schelletter. Selbst das BAföG, das ohnehin nur jeden dritten Studierenden erreicht, reicht dafür nicht aus.
Viele junge Menschen fangen deshalb gar nicht erst an zu studieren, wie das Hochschulinformationssystem in einer Studie für die Bundesregierung herausfand. Zwei von fünf Jugendlichen, die studieren dürften, es aber nicht tun, kneifen wegen der Kosten, heißt es da. Klar, wer die nicht tragen kann, dem ist es auch egal, ob er sie später möglicherweise zurückbekommen könnte.
"Die Urteile zeigen uns einmal mehr, worauf es wirklich ankommt: Auf eine auskömmliche Studienfinanzierung und eine qualitativ hochwertige Hochschulausbildung als Teil eines inklusiven Bildungssystems. Nur so verschwinden soziale Hürden, die noch heute dafür sorgen, daß mehr Akademikerkinder an den Hochschulen sind als Arbeiterkinder. Und nur so gibt es nach dem Studium die Chance auf ein gutes Gehalt - das dann auch fair besteuert werden kann." so das Fazit von Sabrina Klaus-Schelletter.
Nachtrag I: Ende Oktober hat die Bundesregierung erstmals den Einnahmeausfall in Folge der neuen Abzugsregelung geschätzt - er liegt bei 1,1 Mrd. €/Jahr, wobei von 360.000 betroffenen Steuerpflichtigen ausgegangen wird.
Nachtrag II: Ende Oktober hat der Bundestag auf das Urteil reagiert. Jetzt - und rückwirkend ab 2004 - gilt: Die Kosten für das Erststudium werden nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben anerkannt - bis zu einer Höhe von 6.000 € im Jahr. Da spart der Staat, denn Sonderausgaben kann man nur in dem Jahr, in dem sie anfallen, mit den Einnahmen (die ja im Studium meist nicht besonders hoch sind) verrechnen. Werbungskosten kann man hingegen ein paar Jahre mitschleppen - und sie abziehen, wenn man genug verdient.
Die Urteile des BFH vom 28.07.2011, veröffentlicht am 17. 08. - hier und hier.
Eine Zusammenfassung des Urteils gibts bei IG Metall-Hochschulinformationsbuero.
Das Interview des Finanzministers (Schlupfloch schließen) - hier.
Die HIS-Studie "Studienentscheidung im Kontext der Studienfinanzierung"
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zum Urteil, in dem u.a. der Einnahmeausfall abgeschätzt wird.
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