(dgb-jugend/as, 10. Juni 2011) Doppelte Abi-Jahrgänge und die verlorengegangene Wehrpflicht sind der Grund, daß viele junge Leute sich in diesem Sommer sorgen,
ob sie überhaupt einen Platz für ein Bachelorstudium finden. Hastig zusammengezimmerte und überladene Studienordnungen und überfüllte Seminare
sind der Grund, daß viele Bachelorstudierende die Regelstudienzeit nicht einhalten können. Durch zu wenig Praxisnähe ist der Bachelorabschluss für das Berufsleben
nur eine Eintrittskarte zweiter Klasse.
Da tut es doch gut, zu hören, daß die ersten Hürden zum Masterstudium fallen sollen: An der Uni Potsdam hat die Studierendenschaft nun eine Klage gegen die Beschränkungen des Zugangs zu Masterstudiengängen auf Studierende mit gutem Abschluss gewonnen. Tenor des Urteils: Die Hochschule kann zwar sagen, wir nehmen pro Semester nur 20 Studierende in diesen oder jenen Masterstudiengang - aber sie kann nicht sagen: Wir nehmen generell niemanden, der schlechter ist als 3,0.
Wer einen Bachelor hat, hat also, wenn noch Studienplätze frei sind, Anspruch auf einen Masterstudienplatz - egal, wie schlecht die Abschlussnote ist.
Das gilt zumindest in Brandenburg, weil das Landeshochschulgesetz nichts anderes zulässt.
Im Saarland ist man schon einen Schritt weiter: In Saarbrücken hat die Universität beschlossen, jedem Bachelorabsolventen zukünftig einen anschlussfähigen Masterplatz anzubieten. Da
freut sich nicht nur der AStA, sondern auch die DGB-Jugend, denn
genau das hat sie gerade erst zusammen mit anderen Jugendverbänden eingefordert.