Top

Freibeträge und Steuerklasse



Top

Steuerklasse

Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer richtet sich nach der Steuerklasse, in die ihr eingruppiert seid. Zu welcher Steuerklasse ihr gehört, ist unter anderem davon abhängig, wie viel ihr verdient, ob ihr verheiratet seid oder Kinder habt. Je nach Steuerklasse sind mindestens 14 Prozent (seit 2010) und höchstens 42 Prozent (seit 2005) fällig, dazu kommen automatisch auch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.


Top

Steuerfreies Einkommen

Allerdings ist das Einkommen nicht schon ab dem ersten Cent steuerpflichtig. 8.004 Euro (ältere Werte: rechte Spalte) kann man pro Jahr steuerfrei verdienen. Hinzu kommen zum Beispiel Freibeträge für Alleinerziehende, die nur mit ihren Kindern zusammenleben (1.308 Euro pro Jahr).

Nicht einkommensteuerpflichtig sind zudem Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Zum Thema Übungsleiterpauschale mehr hier. Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn Deine Studiengebühren, wird diese Zahlung bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt, soweit das Studium im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist.


Top

Werbungskosten, Sonderausgaben

Außerdem wird von Einkommen aus abhängiger Beschäftigung stets eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro (ältere Werte: rechte Spalte) pro Jahr abgezogen. Wer höhere Werbungskosten hat, kann den Freibetrag erhöhen - muss die Werbungskosten aber genau nachweisen. Zu den Werbungskosten zählen Bewerbungskosten, Gewerkschaftsbeiträge oder berufliche Fortbildungskosten, nicht aber Kosten für die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Fahrtkosten, Dienstreisen (zum Beispiel als Seminarleiter) und anderes mehr gibt es Pauschalen. Sind die Werbungskosten höher als die Gesamteinkünfte des Jahres, können sie teilweise z.B. auf das folgende Steuerjahr übertragen werden. Im Herbst 2011 hat der Gesetzgeber nochmal klargestellt (und zwar rückwirkend bis ins Steuerjahr 2004), daß Ausgaben, die durch ein Studium entstehen, nicht als Werbungskosten gelten.

Auch Sonderausgaben können die Steuerschuld verringern. Zu den Sonderausgaben zählen z.B. Kirchensteuer, Spenden, Kosten für Kinderbetreuung oder Kosten für die eigene Berufsausbildung (hierzu zählen mittlerweile auch Kosten für das Studium von bis zu 6.000 €/Jahr, zum Beispiel für Bücher, Immatrikulationsgebühr etc.). Mit Einschränkungen sind zudem auch die Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zu bestimmten privaten Versicherungen (Haftpflicht, Riesterrente u.a.m.) abziehbar. Sonderausgaben können nur in dem Kalenderjahr, in dem sie anfallen, angerechnet werden.


Top

Steuererklärung?

Wer genug verdient, um steuerpflichtig zu sein, sollte sich für die Steuererklärung Hilfe holen, um genau prüfen zu können, welche Ausgaben "abgesetzt" werden können. Möglich sind Steuerratgeber, ein PC-Programm für die Steuererklärung oder auch die Beratung in einem Lohnsteuerhilfeverein.


Top

Online-Beratung


Die Grafik "http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/sawneu3.jpg" kann nicht angezeigt werden, weil sie Fehler enthält. Probleme im Job oder Praktikum? Stell deine Frage im Online-Forum von students at work!



Top

Einkommensteuer-freibeträge


bis 2003: 7.235 €
2004-2008: 7.664 €
2009: 7.834 €
ab 2010: 8.004 €

Arbeitnehmerpauschbetrag/
Werbungskostenpauschale

bis 2003 1.044 €
2004-2010: 920 €
ab 2011: 1.000 €



Top

Das unfreundliche Finanzamt


Und hier ein Überblick, wie hoch die Steuerlast bei unterschiedlichen zu versteuernden Einkommen Einkommen ist (Stand 2010).

Die zum Jahreswechsel eingeführte zentrale staatliche Erfassung von zahlreichen Arbeitnehmerdaten ("ELENA") wird nicht nur von den Gewerkschaften heftig kritisiert. Jetzt gibt es deshalb auch eine Petition an den Bundestag, die hier online unterzeichnet werden kann.


Top

Das freundliche Finanzamt


www.abgabenrechner.de: Hier kannst Du einen groben Überblick gewinnen, wie hoch deine Steuerbelastung sein wird. 

www.formulare-bfinv.de: Formulare, die für die Korrespondenz mit dem Finanzamt relevant sein können.


Top

Mehr Infos online



www.steuernetz.de


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/logos_links/logo_valuenet.gif www.valuenet.de/..., das Steuerlexikon von valuenet hilft, manche Frage zum leidigen Thema zu beantworten.


Top

Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.