In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit und Vermögen besteuert. Diese Steuer heißt Einkommensteuer. Wer solche Einkünfte erzielt, ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt (Kriterium ist in der Regel der Hauptwohnsitz) ihre Höhe mitzuteilen und die nach dem Gesetz anfallende Einkommensteuer zu zahlen. Ausnahme: Wer nur Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung hat, braucht in der Regel keine Steuererklärung abzugeben*, weil das Finanzamt die - nach seiner Meinung - fällige Steuer automatisch beim Arbeitgeber einzieht. Ansonsten muß eine Steuererklärung bis Mai eines jeden Jahres für das vorhergehende Jahr abgegeben werden.
Wer darin besondere finanzielle Belastungen, Kosten oder Ansprüche auf Freibeträge geltend macht, kann die Höhe der fälligen Einkommensteuer reduzieren. Die Formulare gibt es beim Finanzamt, ein wenig Unterstützung beim Ausfüllen ebenso. Wer unabhängig beraten werden will und das Geld für einen Steuerberater nicht hat, kann sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfevereine wenden.
Wenn du übers Jahr Steuern gezahlt hast wird das Finanzamt nach Prüfung deiner Unterlagen und Erteilen des Steuerbescheids eine Rückzahlung (Einkommen- bzw. Lohnsteuerjahresausgleich) vornehmen.
Solange du keine Einkommensteuern zahlst, zum Beispiel weil du abhängig beschäftigt bist und den Jahresfreibetrag nicht überschreitest, musst du i.d.R. auch keine Steuererklärung anfertigen.
bis 2003: 7.235 €
2004-2008: 7.664 €
2009: 7.834 €
ab 2010: 8.004 €
Arbeitnehmerpauschbetrag/
Werbungskostenpauschale
bis 2003 1.044 €
2004-2010: 920 €
ab 2011: 1.000 €
Und hier ein Überblick, wie hoch die Steuerlast bei unterschiedlichen zu versteuernden Einkommen Einkommen ist (Stand 2010).
Die zum Jahreswechsel eingeführte zentrale staatliche Erfassung von zahlreichen Arbeitnehmerdaten ("ELENA") wird nicht nur von den Gewerkschaften heftig kritisiert. Jetzt gibt es deshalb auch eine Petition an den Bundestag, die hier online unterzeichnet werden kann.www.abgabenrechner.de: Hier kannst Du einen groben Überblick gewinnen, wie hoch deine Steuerbelastung sein wird.
www.formulare-bfinv.de: Formulare, die für die Korrespondenz mit dem Finanzamt relevant sein können.

www.valuenet.de/..., das Steuerlexikon von valuenet hilft, manche Frage zum leidigen Thema zu beantworten. Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.