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Honorarjob, Freiberufler, Gewerbetreibende


Auch wer aus selbständiger Arbeit Einkommen erwirtschaftet, ist einkommensteuerpflichtig. Freiberufler, Honorarkräfte und Gewerbetreibende müssen also auch eine Einkommensteuererklärung abgeben, aber auch für sie gelten die Freibeträge.

Die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr wird aber nicht für Einkünfte aus selbständiger Arbeit gewährt. Zusätzlich können auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.

Zum Thema Übungsleiterpauschale mehr hier.

Und hier gibts mehr zum Thema Steuern für Freiberufler, Honorarkräfte und Gewerbetreibende.


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Online-Beratung


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Einkommensteuer-freibeträge


bis 2003: 7.235 €
2004-2008: 7.664 €
2009: 7.834 €
ab 2010: 8.004 €

Arbeitnehmerpauschbetrag/
Werbungskostenpauschale

bis 2003 1.044 €
2004-2010: 920 €
ab 2011: 1.000 €



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Das unfreundliche Finanzamt


Und hier ein Überblick, wie hoch die Steuerlast bei unterschiedlichen zu versteuernden Einkommen Einkommen ist (Stand 2010).

Die zum Jahreswechsel eingeführte zentrale staatliche Erfassung von zahlreichen Arbeitnehmerdaten ("ELENA") wird nicht nur von den Gewerkschaften heftig kritisiert. Jetzt gibt es deshalb auch eine Petition an den Bundestag, die hier online unterzeichnet werden kann.


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Das freundliche Finanzamt


www.abgabenrechner.de: Hier kannst Du einen groben Überblick gewinnen, wie hoch deine Steuerbelastung sein wird. 

www.formulare-bfinv.de: Formulare, die für die Korrespondenz mit dem Finanzamt relevant sein können.


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Mehr Infos online



www.steuernetz.de


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/logos_links/logo_valuenet.gif www.valuenet.de/..., das Steuerlexikon von valuenet hilft, manche Frage zum leidigen Thema zu beantworten.


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.