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Lohnsteuer und Lohnsteuerkarte


Wer lohnabhängig beschäftigt ist, dessen Einkünfte müssen vom Arbeitgeber beim Finanzamt gemeldet werden. Dazu dient noch immer die Lohnsteuerkarte.


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Elektronische Lohnsteuerkarte - Unendliche Geschichte

Bisher galt: Wer einen neuen Job antritt, muß seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Da die Lohnsteuerkarte nur für ein Jahr ausgestellt wird, mußte auch immer zu Jahresbeginn eine neue Karte  abgegeben werden. Die alte Karte gabs am Jahresende zurück, darauf war eingetragen, wieviel man verdient und wieviel Steuern man gezahlt hat.

Allerdings will die Bundesregierung seit einiger Zeit die elektronische Lohnsteuerabrechnung einführen. Deshalb wurden zuletzt für das Jahr 2010 Lohnsteuerkarten von den Einwohnermeldeämtern ausgegeben. Doch die Umstellung dauert und dauert. Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt darum auch für die Jahre 2011 und 2012. Wer 2010 keine Lohnsteuerkarte beantragt hat, kann für 2011 oder für 2012 ein Ersatzformular bei seinem Finanzamt erhalten.

Stimmen die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte von 2010 nicht mehr, z.B. weil du ein Kind bekommen hast und ein Kinderfreibetrag eingetragen werden muss, wende dich an dein Finanzamt, es wird deine Daten ändern. Die geänderten Daten erhältst du dann als "ELStAM-Ausdruck" zur Kenntnis - den Ausdruck legst du deinem Arbeitgeber vor, damit er auch weiss, was sich geändert hat.

Ab 2013 soll das elektronische Verfahren dann funktionieren. Dann genügt, dass Du einem neuen Arbeitgeber Deine Steueridentifikationsnummer gibst.


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Lohnsteuereinzug

Der Arbeitgeber führt die Einkommensteuer selbständig an das Finanzamt ab und zahlt dir nur den Rest des Lohnes aus (Lohnsteuereinzug). Die Höhe der gezahlten Steuern wird auf der Lohnsteuerkarte festgehalten, auf der auch deine Steuerklasse steht.

Der Vorteil des Lohnsteuereinzuges ist, dass du nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben musst. Wenn du allerdings eventuell zuviel gezahlte Steuern zurückhaben willst, solltest du auch im Lohnsteuerjob nicht auf die Steuererklärung am Jahresende verzichten.

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Freibeträge flexibel handhaben

Wenn dein jährliches Einkommen die Freibetragsgrenze voraussichtlich nicht überschreitet, findet in der Regel kein automatischer Lohnsteuereinzug statt. Ausnahmen sind auf kurze Zeit befristete Jobs, in denen du ein hohes monatliches Einkommen erzielst. Hier solltest du vorher beim Finanzamt klären, ob bei Nachweis der Befristung des Jobs der Einzug verhindert werden kann, zum Beispiel durch eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.

Wenn du mehrere Jobs nebeneinander hast, wird in der Regel im zweiten, dritten etc. Job Lohnsteuer eingezogen, obwohl die Jahresfreibetragsgrenze voraussichtlich nicht überschritten wird. Das kannst du verhindern, indem du beim Finanzamt den Übertrag eines Teils Deines Freibetrags auf die weitere(n) Lohnsteuerkarten(n) beantragst (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Abschnitt E). Du bekommst dann dein Gehalt - im besten Fall - voll ausgezahlt. Wenn das nicht klappt, solltest Du am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben, um die zuviel gezahlten Steuern zurückzubekommen.

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Mit oder ohne Karte?

Vorsicht bei kurzfristigen Beschäftigungen: Hier ist die Abgabe der Lohnsteuerkarte nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn ihr keine abgebt, führt der Arbeitgeber 25 Prozent eures Lohnes pauschal ans Finanzamt ab - das Geld seht ihr nie wieder. Mit Lohnsteuerkarte gibt es die Chance, das Geld über den so genannten Lohnsteuerjahresausgleich zurückzubekommen.

Ähnliches gilt bei Minijobs: Wenn Du keine Lohnsteuerkarte abgibst, müssen 2 % Pauschalsteuer abgeführt werden - die kann sich der Arbeitgeber bei Dir zurückholen. Auch dieses Geld gibts vom Finanzamt nicht zurück. Wenn Du eigentlich so wenig verdienst, daß Du gar keine Einkommensteuer zahlen müßtest, ist es also besser, auch im Minijob eine Lohnsteuerkarte abzugeben, dann gibts auch keine Abzüge.


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Online-Beratung


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Einkommensteuer-freibeträge


bis 2003: 7.235 €
2004-2008: 7.664 €
2009: 7.834 €
ab 2010: 8.004 €

Arbeitnehmerpauschbetrag/
Werbungskostenpauschale

bis 2003 1.044 €
2004-2010: 920 €
ab 2011: 1.000 €



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Das unfreundliche Finanzamt


Und hier ein Überblick, wie hoch die Steuerlast bei unterschiedlichen zu versteuernden Einkommen Einkommen ist (Stand 2010).

Die zum Jahreswechsel eingeführte zentrale staatliche Erfassung von zahlreichen Arbeitnehmerdaten ("ELENA") wird nicht nur von den Gewerkschaften heftig kritisiert. Jetzt gibt es deshalb auch eine Petition an den Bundestag, die hier online unterzeichnet werden kann.


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Das freundliche Finanzamt


www.abgabenrechner.de: Hier kannst Du einen groben Überblick gewinnen, wie hoch deine Steuerbelastung sein wird. 

www.formulare-bfinv.de: Formulare, die für die Korrespondenz mit dem Finanzamt relevant sein können.


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Mehr Infos online



www.steuernetz.de


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/logos_links/logo_valuenet.gif www.valuenet.de/..., das Steuerlexikon von valuenet hilft, manche Frage zum leidigen Thema zu beantworten.


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.