Siehe auch Steuern im Ausland (Rubrik Internationales), Sonderregeln für ausländische Studierende (Rubrik Internationales) und Zweitwohnsteuer (Rubrik Dein Geld, Abgaben).
In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit und Vermögen besteuert. Diese Steuer heißt Einkommensteuer. Wer solche Einkünfte erzielt, ist verpflichtet, dem Finanzamt ihre Höhe mitzuteilen und die anfallende Einkommensteuer zu zahlen. Mehr.
Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer richtet sich nach der Steuerklasse, in die ihr eingruppiert seid. Zu welcher Steuerklasse ihr gehört, ist unter anderem davon abhängig, wie viel ihr verdient, ob ihr verheiratet seid oder Kinder habt. Mehr hier.
Wer lohnabhängig beschäftigt wird, muss beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben (Ausnahme: Minijob). Die Lohnsteuerkarte erhält man beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes, bei Bedarf wird auch eine zweite und dritte dort ausgestellt. Mehr hier.
Auch wer aus selbständiger Arbeit Einkommen erwirtschaftet, ist einkommensteuerpflichtig. Mehr hier.
www.formulare-bfinv.de: Formulare, die für die Korrespondenz mit dem Finanzamt relevant sein können.
Unter www.fuer-alle-da.de bietet das Bundesfinanzministerium ein Dialogportal an - dort kann man auch Fragen zu Steuern loswerden.
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.