Wenn ihr ordnungsgemäß mit Lohnsteuerkarte beschäftigt seid, zahlt der Arbeitgeber für euch Beiträge zur Unfallversicherung.
Öffentliche Arbeitgeber wie zum Beispiel Hochschulen zahlen an die gesetzlichen Unfallkassen - private Arbeitgeber an die gewerblichen Berufsgenossenschaften.
Auch im Praktikum, egal ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum, seid Ihr über den Arbeitgeber unfallversichert.
Die Unfallversicherung deckt die Kosten, für Rehabilitation und Heilmittel ab, aber auch für den notwendigen Ersatz einer beim Unfall beschädigten Brille u.ä. Versichert sind:
Eine solche Unfallversicherung besteht nicht bei Honorarjobs oder freiberuflicher Arbeit (hier seid ihr für solche Versicherung selbst verantwortlich) und natürlich nicht bei Schwarzarbeit.
Bei Honorarjobs oder freiberuflicher Arbeit solltet ihr eine freiwillige Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen (siehe Ratgeber Selbständige, rechte Spalte)
Wer beim privaten Hausbau oder vergleichbaren Bauarbeiten mithilft - egal ob kostenlos oder gegen Lohn- , ist dabei auch unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich nicht nur um eine Gefälligkeitsleistung handelt und dass der Bauherr die Helfer der Berufsgenossenschaft meldet.
Wenn ihr einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg vom oder zum Arbeitsort habt, fragt bei eurem Arbeitgeber, ob der Unfall auch bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wurde.
Unproblematisch für euch ist dabei, ob der Arbeitgeber deine Beschäftigung überhaupt bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat – gerade bei Minijobbern wird das oft vergessen. Ihr seid, wenn ihr legal beschäftigt seid, trotzdem abgesichert – der Arbeitgeber muss die Beiträge (und eventuell Bußgelder) nachzahlen.
Einige Arbeitgeber schließen zusätzlich eine freiwillige Gruppenunfallversicherung für ihre Beschäftigten ab. Die Prämien (Beiträge zu dieser Unfallversicherung), die der Arbeitgeber zahlt, sind Teil des (steuer- und sozialversicherungspflichtigen) Arbeitslohnes. Je nach Art der Versicherung müssen Steuern und SV-Beiträge für diese Prämien zeitgleich mit der Prämienzahlung oder wenn die Versicherung im Schadensfall leistet oder wenn bei Arbeitgeberwechsel die Versicherungsansprüche vom Arbeitgeber mitgenommen werden entrichtet werden.
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