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Grundsätzliches zur Sozialversicherung



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SV-Beiträge - wer und wie?

Abhängig Beschäftigte, also alle Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis, zahlen in die verschiedenen Sozialversicherungszweige ein. Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Bruttolohn und wird für jeden Sozialversicherungszweig separat festgelegt. Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn Deine Studiengebühren, werden auf diese Mehrleistung seit Juli 2009 keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, soweit das Studium im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist.

Landläufig fallen die Sozialversicherungsbeiträge unter den Begriff der Lohnnebenkosten. Sozialversicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen kurzfristige Beschäftigungen und 400-Euro-Jobs. Für Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, gelten Sonderregelungen für die Beitragszahlung für die Sozialversicherung. Mehr zu den Sonderregeln und zur Beitragshöhe steht auf den übrigen Seiten dieser Rubrik.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Krankenkasse beim Arbeitgeber eingezogen und an die übrigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sollten durch die Krankenkasse auf Aufforderung problemlos zurückerstattet werden.

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gemeldet ist, können Sozialversicherungsbeiträge mindestens vier Jahre rückwirkend eingefordert werden. Das vorsätzliche Unterlassen einer Anmeldung wird sogar strafrechtlich verfolgt und kann zusätzliche empfindliche Geldstrafen - auch für den Arbeitnehmer - zur Folge haben.


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Sozialversicherungsausweis

Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst (kann auch Zivil- oder Wehrdienst sein), erhältst du automatisch von der Deutschen Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis mit deiner Sozialversicherungsnummer.

Die erstmalige Ausstellung des Ausweises und die Vergabe der Versicherungsnummer veranlasst die Krankenkasse oder die Mini-Job-Zentrale beim Rentenversicherungsträger aufgrund der Meldung des Arbeitgebers. Das gilt auch, wenn Du privat krankenversichert sein solltest.

In Ausnahmefällen kannst du die erstmalige Ausstellung des Sozialversicherungsausweises unter Vorlage der Geburtsurkunde beim Rentenversicherungsträger selbst veranlassen.

Wer im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder im Beförderungsgewerbe, auf dem Bau, bei der Gebäudereinigung oder im Schaustellergewerbe arbeitet, muss in den Ausweis ein Passfoto einkleben und ihn während der Arbeit immer bei sich tragen. Ob du in deinem Job auch ausweispflichtig bist, erfährst du ebenfalls von deinem Sozialversicherungsträger.


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Online-Beratung


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Tipp


Versicherung: Braucht ein Student eigene Versicherungen? Welche sind sinnvoll, welche notwendig?

 


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.