Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gemeldet ist, können Sozialversicherungsbeiträge mindestens vier Jahre rückwirkend eingefordert werden. Das vorsätzliche Unterlassen einer Anmeldung wird sogar strafrechtlich verfolgt und kann zusätzliche empfindliche Geldstrafen - auch für den Arbeitnehmer - zur Folge haben.
Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst (kann auch Zivil- oder Wehrdienst sein), erhältst du automatisch von der Deutschen Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis mit deiner Sozialversicherungsnummer.
Die erstmalige Ausstellung des Ausweises und die Vergabe der Versicherungsnummer veranlasst die Krankenkasse oder die Mini-Job-Zentrale beim Rentenversicherungsträger aufgrund der Meldung des Arbeitgebers. Das gilt auch, wenn Du privat krankenversichert sein solltest.
In Ausnahmefällen kannst du die erstmalige Ausstellung des Sozialversicherungsausweises unter Vorlage der Geburtsurkunde beim Rentenversicherungsträger selbst veranlassen.
Wer im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder im Beförderungsgewerbe, auf dem Bau, bei der Gebäudereinigung oder im Schaustellergewerbe arbeitet, muss in den Ausweis ein Passfoto einkleben und ihn während der Arbeit immer bei sich tragen. Ob du in deinem Job auch ausweispflichtig bist, erfährst du ebenfalls von deinem Sozialversicherungsträger.
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