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Rentenversicherung



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allgemein

Wer nur studiert, muss keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Wer neben dem Studium arbeitet, wird aber rentenversicherungspflichtig (siehe unterer Abschnitt).

Dennoch ist die Zeit des Studiums für die Rentenansprüche wichtig. Seit 2007 werden für Ausbildungszeiten, die nach der Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bis zu drei Jahre "auf die Rente angerechnet". Dafür muß die Ausbildung nicht abgeschlossen worden sein. Wer schnell Abitur gemacht hat, erwirbt also auch in den ersten Semestern noch automatisch einen Rentenanspruch. Auch, wer Kinder erzieht, erhält dafür drei Jahre pro Kind angerechnet. Mehr zu den Anrechungszeiten auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Für den Rest des Studiums kann man aber auch später noch freiwillige Beiträge nachzahlen, um die Rentenansprüche zu verbessern. Mehr zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Deshalb braucht die Deutsche Rentenversicherung für die Berechnung der Rentenansprüche später auch eine Bescheinigung über Deine Studiendauer, am besten eine Exmatrikulationsbescheinigung. Wer nur irgendwann einfach keine Rückmeldung fürs nächste Semester ausfüllt, bekommt die nicht. Falls Du also eines Tages die Uni verläßt, exmatrikuliere Dich ordnungsgemäß beim Studierendensekretariat anstatt.

Wer zur Erstellung seiner Diplomarbeit in einem Unternehmen tätig ist und dabei ausschließlich mit Tätigkeiten betraut wird, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung der Diplomarbeit stehen, gilt nicht als Arbeitnehmer. Wenn das Unternehmen, zum Beispiel weil es an den Ergebnissen der Arbeit interessiert ist, für diese Zeit eine Vergütung zahlt, müssen aus dieser Vergütung keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden. Die Vergütung ist aber Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts.

Im Übrigen werden auch die Hinterbliebenenrenten - z.B. Halbwaisenrenten, von der DRV gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt außerdem Renten bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Allerdings hat nicht jeder Anspruch darauf. Mehr Infos dazu gibt es hier.

(Für ausländische Studierende in Deutschland, die jobben, gelten diese Regelungen.)


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mit Nebenjob

Bei einer regulären Beschäftigung wird von deinem Bruttolohn die Hälfte des regulären Rentensatzes (19,6 Prozent, bis 2011: 19,9 Prozent) abgezogen. Die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber.

Dies bedeutet, dass du Rentenansprüche erwirbst. Jeder Monat, in denen Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden (gilt auch für den ermäßigten Beitrag im Minijob), gilt als Beitragsmonat bei der Rentenversicherung. Wie hoch die Ansprüche sind, die du durch die Beiträge erwirbst, kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) errechnen.

Meist zu Ende des Jahres, aber auch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhältst du eine Übersicht über die Rentenversicherungsbeiträge. Diese Bescheinigung solltest du gut aufbewahren - und gut prüfen. Denn auch hier können Fehler stecken, kann etwas vergessen sein, dann solltest Du Dich umgehend zur Klärung an die DRV wenden.

Besondere Regelungen bestehen in 400- und 800-Euro-Jobs:
Bei 400-Euro-Jobs kannst du dich freiwillig rentenversichern, wenn du mehr als 155 Euro im Monat verdienst (siehe Flyer in der rechten Spalte). Hierbei führst du 4,6 Prozent (bis 2011: 4,9 Prozent, bis 31. Dezember 2006: 4,5 Prozent; bis 30. Juni 2006: 7,5 Prozent) deines Entgeltes aus dem Beschäftigungsverhältnisses ab, bei 400 Euro sind dies monatlich 19,60 Euro. Verdienst Du weniger als 155 Euro im Monat, werden pauschal 7,60 Euro von freiwillig Versicherten fällig.
Bei 800-Euro-Jobs kannst Du ebenfalls freiwillig den vollen Beitrag zur Rentenversicherung entrichten.

Und hier steht mehr zur Rentenversicherungspflicht für Selbständige.

Wenn du Fragen zu deinen Rentenversicherungsbeiträgen hast, wende dich an deine Krankenkasse - sie zieht nämlich sämtliche Sozialversicherungsbeiträge ein und leitet sie weiter. Wer privat krankenversichert ist und neben dem Studium in einer regulären studentischen Beschäftigung steht, braucht eine gesetzliche Krankenkasse, die für ihn die Rentenversicherungsbeiträge einzieht - in der Regel kümmert sich aber der Arbeitgeber darum.


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Online-Beratung


Die Grafik "http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/sawneu3.jpg" kann nicht angezeigt werden, weil sie Fehler enthält. Probleme im Job oder Praktikum? Stell deine Frage im Online-Forum von students at work!



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Meine Rente!


Wer in die Rentenversicherung einzahlt, soll auch ordentlich von der Rente leben können - fordert der DGB u.a. unter http://ichwillrente.net/

Alles was ein junger Mensch zur Rente noch wissen muß, steht erfährt man bei Rentenblicker.de

Wieviel Rente gibt's? Die Stiftung Warentest bietet zwei Rechenprogramme zum Download, mit denen die Rentenlücke und die Rendite der Rentenversicherungsbeiträge der gesetzlich rentenversicherten errechnet werden kann: Rentenrenditerechner und Rentenlückenrechner.

Arbeiten bis wann? Rentenhöhe und Renteneintrittsalter sind in der BRD von Landkreis zu Landkreis, von Stadt zu Stadt verschieden. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die statistischen Daten ausgewertet und in eine interaktive Rentenkarte übertragen.

BMAS: Rentenratgeber für Frauen



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Rente spezial


Riester-Rente im 400-Euro-Minijob – attraktiver denn je! Flyer von ver.di zum Thema Rentenversicherung und Minijob (PDF).


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/orig/buttons/logos_links/drente.jpg


Wer, wie, was? Das Rentenlexikon der Deutschen Rentenversicherung erläutert die wichtigsten Fachbegriffe aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

 


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.