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Pflegeversicherung


(Für ausländische Studierende in Deutschland, die jobben, gelten diese Regelungen.)

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind seit 2005 gestaffelt. Wer mindestens 23 Jahre und kinderlos ist - neben leiblichen Kindern zählen auch Adoptiv- oder Stiefkinder (ab 1. Juli 2008: soweit diese bei der Adoption/Eheschließung die Altersgrenze für die Familienversicherung des gesetzlichen Krankenkasse noch nicht erreicht haben) -, zahlt mehr.

Studierende sind von Zahlungen zur Pflegeversicherung befreit, auch wenn sie neben dem Studium jobben. Die Befreiung von Zahlungen in die Pflegeversicherung gilt aber nur, wenn du den Studentenstatus in der Sozialversicherung hast. Solltest Du arbeiten, darfst Du also für deine(n) Job(s) nicht mehr als 20 Stunden je Woche aufbringen.

Beitragspflicht kann aber in folgenden Fällen bestehen:

  • Wenn Du arbeiten gehst, ohne den Studentenstatus in der Sozialversicherung zu haben, musst du wie jeder andere mindestens 0,975 (in Sachsen 1,475) Prozent vom Brutto-Verdienst als Pflegeversicherungsbeitrag abführen.
  • Wenn du dich studentisch krankenversichern musst, werden automatisch auch Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der monatliche Beitrag liegt bei 11,64 Euro (bis einschließlich Wintersemester 2010/2011: 9,98 €), Studierende, die 23 Jahre und älter sind und keine Kinder (siehe oben) haben, zahlen 13,13 € (bis einschließlich Wintersemester 2010/2011: 11,26 Euro) monatlich. Zusammen mit der Krankenversicherung sind das 76,41 Euro bzw. 77,90 Euro (bis Dezember 2010: 63,38 € bzw. 64,66 €; restliches Wintersemester 2010/2011: 65,53 € bzw. 66,81 €).
  • Wer für die Dauer seines Studiums vom Arbeitgeber beurlaubt ist, aber weiterhin als angestellt gilt und auch weiter Gehalt bekommt, muss daraus wie vor dem Studium Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
  • Wer die günstigen Pflegeversicherungsbeiträge in der studentischen Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen kann, weil die Alters- oder Semestergrenze überschritten wurde, ist ebenfalls beitragspflichtig in der Pflegeversicherung. Hier kommt der Tarif einer "freiwilligen Versicherung" bei einer gesetzlichen Krankenkasse  in Frage (Kosten ab 14 Euro pro Monat, genaue Beträge erfahrt ihr bei der Krankenkasse eurer Wahl).

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