Sozialversicherung
Siehe auch Sozialversicherung im Ausland und Sonderregeln für ausländische Studierende (Rubrik Internationales).
Abhängig Beschäftigte, also alle Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis, zahlen in die verschiedenen Sozialversicherungszweige ein. Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem Bruttolohn und wird für jeden Sozialversicherungszweig separat festgelegt. Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn Deine
Studiengebühren, werden auf diese Mehrleistung seit Juli 2009 keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, soweit das Studium im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist.
Landläufig fallen die Sozialversicherungsbeiträge unter den Begriff der Lohnnebenkosten. Sozialversicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Beschäftigungsverhältnisse, ausgenommen
kurzfristige Beschäftigungen und
400-Euro-Jobs. Für Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, gelten Sonderregelungen für die Beitragszahlung für die Sozialversicherung. Mehr dazu erfahrt ihr auf den Unterseiten und zu den Ausnahmen von dieser Regel
hier.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Krankenkasse beim Arbeitgeber eingezogen und an die übrigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sollten durch die Krankenkasse auf Aufforderung problemlos zurückerstattet werden.
Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst (kann auch Zivil- oder Wehrdienst sein), erhältst du von deinem Sozialversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis mit deiner Sozialversicherungsnummer. Wer im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe oder im Beförderungsgewerbe, auf dem Bau, bei der Gebäudereinigung oder im Schaustellergewerbe arbeitet, muss in den Ausweis ein Passfoto einkleben und ihn während der Arbeit immer bei sich tragen.
Ob du in deinem Job auch ausweispflichtig bist, erfährst du ebenfalls von deinem Sozialversicherungsträger. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gemeldet ist, können Sozialversicherungsbeiträge mindestens vier Jahre rückwirkend eingefordert werden. Das vorsätzliche Unterlassen einer Anmeldung wird sogar strafrechtlich verfolgt und kann zusätzliche empfindliche Geldstrafen - auch für den Arbeitnehmer - zur Folge haben.
Wer nur studiert, zahlt keine Rentenversicherungsbeiträge. Wer neben dem Studium arbeitet, zahlt manchmal doch. Mehr
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Studierende müssen krankenversichert sein. Am günstigsten ist die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern. Mehr
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Wenn ihr ordnungsgemäß mit Lohnsteuerkarte beschäftigt seid, zahlt der Arbeitgeber für euch Beiträge zur Unfallversicherung. Mehr
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Studierende sind von Zahlungen zur Arbeitslosenversicherung befreit, auch wenn sie neben dem Studium jobben. Mehr
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Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind seit 2005 gestaffelt. Wer 23 Jahre und kinderlos ist, zahlt mehr. Mehr
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