Als Werkstudenten werden Studierende bezeichnet, die neben dem Studium in einer abhängigen Beschäftigung arbeiten. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Minijob, Midijob, eine kurzfristige oder eine reguläre studentische Beschäftigung handelt. Es können auch mehrere Beschäftigungsarten miteinander kombiniert werden. Für nähere Infos lest bitte die separaten Texte zu den Beschäftigungsarten.
Wichtig: Werkstudenten haben keinen Werkvertrag. Werkstudenten sind abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmer. Sie haben einen Arbeitsvertrag geschlossen (am besten schriftlich!). Wer einen Werkvertrag schließt, ist hingegen selbständig tätig.
Wichtig: Werkstudenten müssen regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (einer anerkannten Hochschule des In- oder Auslandes) bei ihrem Arbeitgeber abgeben, der leitet sie an die Krankenkasse weiter. Nur wer immatrikuliert ist, sich nicht im Urlaubssemester befindet und auch die Abschlussprüfung noch nicht hinter sich hat, gilt als Werkstudent/in.
Nur Werkstudenten haben den Studierendenstatus in der Sozialversicherung, der von einkommensabhängigen Zahlungen (also Zahlungen, deren Höhe abhängig vom Einkommen variiert) in die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung befreit. In die Rentenversicherung müssen Werkstudent/inn/en trotzdem einzahlen (Ausnahme: Minijob und kurzfristige Beschäftigung, da zahlt der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Beiträge). Beiträge werden auf das gesamte Arbeitsentgelt fällig. Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn deine Studiengebühren, werden auf diese Mehrleistung seit Juli 2009 keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, soweit das Studium im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten natürlich auch für Werkstudent/inn/en die Einkommensgrenzen zur kostenlosen Familienversicherung.
Arbeitsrechtlich sind Werkstudenten i.d.R. Teilzeitbeschäftigte. Die üblichen Regeln des Arbeitsrechtes gelten dadurch natürlich auch in Werkstudentenjobs.
Achtung:
Grundlage für alle diese Regelungen sind Vereinbarungen zwischen den Sozialversicherungsträgern, in denen die Paragraphen des Sozialrechts vor allem auf Grund der Rechtsprechung konkretisiert und ausgelegt werden. Bei Problemen mit dem Studentenstatus in der Sozialversicherung ist Deine Krankenkasse der erste Ansprechpartner, da sie diese Einstufung vornimmt.
IG Metall: Werkstudenten und -studentinnen. Billige Arbeitskräfte oder gleichgestellte MitarbeiterInnen?
(Januar 2008, PDF)
Deutsche Rentenversicherung: Tipps für Studenten - Jobben und studieren. Hier die Broschüre (PDF, Juni 2008)
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.