Für Studierende gibt es einen Sonderstatus in der Sozialversicherung. Weil ein Studierender nicht automatisch ein Einkommen hat, kann er auch nicht einkommensabhängige Beiträge (also Beiträge, deren Höhe abhängig vom Einkommen variiert) zur Sozialversicherung leisten. Wer aber keine Beiträge zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Leistungen.
Deshalb gilt für Studierende, die an einer anerkannten Hochschule des Inlandes immatrikuliert sind, daß sie während ihres Studiums zumindest krankenversichert sein müssen, damit bei Krankheit die Behandlungskosten abgedeckt sind. In Frage kommen dafür die studentische Krankenversicherung, die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, die "freiwillige Versicherung" oder der Abschluß eines privaten Krankenversicherungsvertrages.
In anderen Sozialversicherungszweigen besteht keine Versicherungspflicht, allerdings gewährt der Staat einen kostenlosen Unfallversicherungsschutz.
Der Studentenstatus in der Sozialversicherung endet mit der Exmatrikulation. Wer sich vom Studium beurlauben läßt und während dieser Zeit nicht arbeiten geht, behält den Studentenstatus in der Sozialversicherung. Im Masterstudium besteht der Studentenstatus weiter, im Promotionsstudium besteht er hingegen nicht. Für Studierende, die neben dem Studium arbeiten, gibt es folgende Sonderregelungen:
Wer den Studierendenstatus in der Sozialversicherung (oben) hat und arbeiten geht, kann dabei ebenfalls von Vorteilen bei der Sozialversicherungspflicht profitieren: als Werkstudent.
Als Werkstudenten werden Studierende bezeichnet, die neben dem Studium in einer abhängigen Beschäftigung arbeiten. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Minijob, Midijob, eine kurzfristige oder eine reguläre studentische Beschäftigung handelt. Es können auch mehrere Beschäftigungsarten miteinander kombiniert werden. (Für nähere Infos lest bitte die separaten Texte zu den Beschäftigungsarten.)
Wichtig: Werkstudentenjobs sind nicht Jobs mit Werkvertrag. Werkstudenten sind abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmer. Sie haben einen Arbeitsvertrag geschlossen (am besten schriftlich!). Wer einen Werkvertrag schließt, ist hingegen selbständig tätig.
Wichtig: Werkstudenten müssen regelmäßig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (einer anerkannten Hochschule des In- oder Auslandes) bei ihrem Arbeitgeber abgeben, der leitet sie an die Krankenkasse weiter. Nur wer immatrikuliert ist, sich nicht im Urlaubssemester befindet und auch die Abschlussprüfung noch nicht hinter sich hat, gilt als Werkstudent/in. Nicht nötig ist hingegen, daß die Arbeitstätigkeit in irgendeiner Beziehung zum Studienfach steht.
Werkstudenten sind die einzigen Arbeitnehmer, die - unabhängig von der Höhe des Monatseinkommens - von einkommensabhängigen Zahlungen in die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung befreit sind. In die Rentenversicherung müssen Werkstudenten allerdings einkommensabhängige Beiträge zahlen (Ausnahme: Minijob und kurzfristige Beschäftigung, da zahlt der Arbeitnehmer grundsätzlich keine Beiträge). Beiträge werden auf das gesamte Arbeitsentgelt fällig. Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn deine Studiengebühren, werden auf diese Mehrleistung seit Juli 2009 keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, soweit das Studium im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten natürlich auch für Werkstudent/inn/en die Einkommensgrenzen zur kostenlosen Familienversicherung.
Arbeitsrechtlich sind Werkstudenten i.d.R. Teilzeitbeschäftigte. Die üblichen Regeln des Arbeitsrechtes gelten dadurch natürlich auch in Werkstudentenjobs.
Achtung:
Grundlage für alle diese Regelungen sind Vereinbarungen zwischen den Sozialversicherungsträgern, in denen die Paragraphen des Sozialrechts vor allem auf Grund der Rechtsprechung konkretisiert und ausgelegt werden. Bei Problemen mit dem Studentenstatus in der Sozialversicherung ist Deine Krankenkasse der erste Ansprechpartner, da sie diese Einstufung vornimmt.
IG Metall: Werkstudenten und -studentinnen. Billige Arbeitskräfte oder gleichgestellte MitarbeiterInnen?
(Januar 2008, PDF)
Deutsche Rentenversicherung: Tipps für Studenten - Jobben und studieren. Hier die Broschüre (PDF, Juni 2008)
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.