Schwarz arbeiten bedeutet, für eine Arbeit Geld zu bekommen, dafür aber weder Sozialversicherungen noch Lohnsteuer zu zahlen, obwohl du bzw. dein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist. Zunächst könnte man ja annehmen, dass einem die Schwarzarbeit Vorteile bringt – man bekommt alles Geld ohne Abzüge ausgezahlt. Tatsächlich hat aber nur der Arbeitgeber davon einen Vorteil. Er kann Euch um vieles leichter um
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsentgelt
prellen. Auch ist es schwieriger, auf dem vereinbarten Lohn zu bestehen und nicht mit weniger als erhofft oder - im schlimmsten Fall - mit gar nichts nach Hause zu gehen - denn wenn Ihr den Lohn einklagen wollt (und das ist letztlich auch bei Schwarzarbeit möglich), wird immer auch Eure Schwarzarbeit offenbar. Dasselbe gilt auch für andere Ansprüche gegen den Arbeitgeber, zum Beispiel bei der Haftung für Schäden, die während der Arbeit entstanden sind.
Hinzu kommt, daß ohne Zahlungen in die Sozialversicherung auch kein Anspruch entsteht:
- Bei einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung möglicherweise nicht - ob der Arbeitgeber genug Geld hat, um Deine Unfallfolgekosten zu tragen, ist fraglich.
- In der Rentenversicherung entsteht kein Anspruch - und da kriegst Du am Ende ohnehin schon kaum was heraus.
- Auch in der Kranken- oder der Arbeitslosenversicherung entestehen keine Ansprüche, selbst wenn man nicht unter das Werstudentenprivileg fiele.
Weil die Sozialversicherungen durch Schwarzarbeit Einnahmeausfälle haben, sind die Beiträge für die übrigen Beschäftigten höher - oder die Leistungen werden für alle beschnitten (z.B. bei der Krankenversicherung). Wird Schwarzarbeit entdeckt, können die Beiträge aber auch lange rückwirkend eingefordert werden.
Genauso schädlich ist der Verlust bei den Steuereinnahmen (Lohnsteuer, Umsatzssteuer) - das Geld fehlt letztlich auch bei der Finanzierung von Hochschulen, Nahverkehr, Polizei und Straßenbau. Auch die hinterzogenen Steuern könnnen nachträglich eingefordert werden.
Und schließlich bildet sich ein Teufelskreis: Je mehr Schwarzarbeit es gibt, die ja für den Arbeitgeber billiger und bequemer ist, um so schwieriger ist es, einen ordentlich bezahlten legalen Job zu finden.
Deshalb ist Schwarzarbeit strafbar und wird - je nach Schwere - mit Ordnungs- oder Strafgeldern zwischen einigen hundert und 25.000 € belegt.
Nach Einschätzung des DGB machte Schwarzarbeit Ende 2008 fünf bis sieben Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus, zehn Jahre zuvor konstatierte die Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen sogar einen Anteil von 10 % Bruttoinlandsprodukt. Durch die legale Vergabe von Arbeiten, die heute schwarz erledigt werden, könnten bis zu 1,5 Mio. versicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen.