Alle Jobs, die nicht auf ein paar Wochen begrenzt sind und mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind reguläre Beschäftigungsverhältnisse (hierzu zählen auch die sog. Midijobs). Hier gilt:
Ausnahme sind "Honorarjobs" u.ä. Hierbei handelt es sich i.d.R. um selbständige Arbeit.
Neben einer regulären Beschäftigung kann eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden, ohne daß dies einen Einfluß auf die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der regulären Beschäftigung hat.
Neben einer regulären Beschäftigung kann bei einem (bzw. mehreren) anderen Arbeitgeber(n)
ausgeübt werden, ohne daß dies einen Einfluß auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der regulären Beschäftigung hat. Allerdings ist unter Umständen, insbesondere wenn es sich bei einer Beschäftigung um einen Vollzeitjob handelt, die Genehmigung des Arbeitgebers für weitere Tätigkeiten erforderlich. Mehr zur Frage der Lohnsteuerkarte und Freibeträge bei mehren abhängigen Beschäftigungen.
www.dgb.de/...: Arbeitsrechts-Kolumne der DGB-Rechtsexpertin Martina Perreng
Für junge Beschäftigte unter 30 Jahren liegt eine Sonderauswertung vor. Deren Ergebnisse findet ihr hier.
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.