Alle Jobs, die nicht auf ein paar Wochen begrenzt sind und mehr als 400 Euro im Monat einbringen, sind reguläre Beschäftigungsverhältnisse (hierzu zählen auch die sog. Midijobs). Hier gilt:
Ausnahme sind "Honorarjobs" u.ä. Hierbei handelt es sich i.d.R. um selbständige Arbeit.
Neben einer regulären Beschäftigung kann eine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden, ohne daß dies einen Einfluß auf die steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der regulären Beschäftigung hat.
Neben einer regulären Beschäftigung kann bei einem (bzw. mehreren) anderen Arbeitgeber(n)
ausgeübt werden, ohne daß dies einen Einfluß auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der regulären Beschäftigung hat. Allerdings ist unter Umständen, insbesondere wenn es sich bei einer Beschäftigung um einen Vollzeitjob handelt, die Genehmigung des Arbeitgebers für weitere Tätigkeiten erforderlich. Mehr zur Frage der Lohnsteuerkarte und Freibeträge bei mehren abhängigen Beschäftigungen.
www.dgb.de/...: Arbeitsrechts-Kolumne der DGB-Rechtsexpertin Martina Perreng
Eine kurze Zusammenfassung zum arbeitsrechtlichen Status von Studierenden im Betrieb gibts bei www.igmetall.de/studieren-im-betrieb
Der Brutto-Netto-Rechner des Lohnspiegel rechnet aus, wieviel nach Abzügen von Steuer und Sozialversicherung übrig bleibt. Achtung: Das Werkstudentenprivileg berücksichtigt er nicht - die Abzüge für Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung müßt ihr im Kopf wieder dazunehmen.
http://www.lohnspiegel.de/...
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.