Du hast einen Job in Aussicht, aber dein möglicher Arbeitgeber möchte, dass du erst einmal in den Betrieb reinschnupperst, um zu sehen, "ob das etwas für dich ist". Dann befindest du dich in einem so genannten Einfühlungsverhältnis – das ist etwas anderes als die klassische Probezeit.
Ein solches Einfühlungsverhältnis ist meistens unbezahlt und kann ohne weiteres aufgelöst werden, denn es ist noch kein richtiges Arbeitsverhältnis. Dieses rechtliche Konstrukt hat aber auch für dich als Arbeitnehmer in spe andere Rechte und Pflichten zur Folge. Du wirst zwar in den Betrieb aufgenommen, um dir alles anzuschauen und den Betrieb kennen zu lernen, aber der Arbeitgeber hat kein Recht, dir bereits Aufgaben verbindlich zuzuteilen oder Deine Anwesenheit während fester Arbeitszeiten zu verlangen. Ob es eine Vergütung für diese Zeit gibt, hängt von deiner Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab, in der regel wird sie aber ausbleiben. Dadurch besteht z.B. auch kein Unfallversicherungsschutz.
Dieses Verhältnis kann nicht unbegrenzt gehen, obwohl keine zeitliche Obergrenze gesetzlich festgelegt ist. Wie lange ein Einfühlungsverhältnis akzeptabel ist, richtig sich nach der Art der Tätigkeit. Bei einer einfachen Hilfstätigkeit wird davon ausgegangen, dass 1 bis 2 Stunden ausreichen, um deine Eignung festzustellen – bei spezialisierten Tätigkeiten gelten 1 bis 2 Tage als akzeptabler Zeitraum.
Soll deine Probearbeit länger gehen oder erbringst du bereits wirtschaftlich verwertbare Tätigkeiten bei deiner Arbeit – zum Beispiel Abheften von Unterlagen, Kundenkontakte oder die Erstellung eines Projektkonzepts – ist davon auszugehen, dass es sich bereits um ein ordentliches Arbeitsverhältnis handelt. De facto wurde durch Deine Beschäftigung - auch ohne schriftlichen Vertrag - ein unbefristeter Arbeitvertrag geschlossen. Das bedeutet, du hast Anspruch auf eine angemessene Vergütung und dauerhafte Beschäftigung. (Du kannst also nicht einfach nach der Erledigung deiner Arbeit nach Hause geschickt werden.)
Wenn dein Arbeitgeber möchte, dass du dich in deinen neuen Job hineinfindest und ein wenig übst, was da zu tun ist, gibt es dafür die klassische
Probezeit.