Bei der Zeitarbeit schließt ein Arbeitnehmer einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsagentur (Verleiherbetrieb) ab, welche ihn oder sie für einen gewissen Zeitraum dann an einen anderen Betrieb (Entleiherbetrieb). Der Arbeitnehmer sitzt folglich zwischen zwei Stühlen und muss genau wissen, welche Rechte und Pflichten er welchem Vertragspartner gegenüber hat. Besonders wichtig sind die Punkte der Bezahlung, der Arbeitsbedingungen und der Ansprechpartner.
Als Leiharbeitnehmerin bist du nur zeitweise in einem Betrieb eingesetzt, zum Beispiel als Urlaubsvertretung. Aber trotz deiner befristeten Zeit in einem Betrieb und trotzdem dein Hauptvertrag mit einer anderen Firma abgeschlossen wurde, hast du im Entleihbetrieb Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen und auch die gleiche Bezahlung – fair and equal payment nennt sich dieser Grundsatz, der neben anderen Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben ist. Die einzige Ausnahme bei der gleichen Belohnung ist, wenn ein Tarifvertrag anderes vorsieht. Ansonsten hast du auch im Bereich des Arbeitsschutzes die gleichen Ansprüche wie im Entleihbetrieb. Achtung: Bleibt dein Lohn aus, musst du deine Ansprüche innerhalb einer Frist von je nach Tarifvertrag einem oder zwei Monaten gegenüber deinem Verleiherbetrieb geltend machen.
Und dazu kommt: Wenn Du lange genug bei einem Betrieb beschäftigt bist, kannst Du dort auch das aktive und passive Wahlrecht für den Betriebsrat oder die Personalvertretung erhalten. Hier lohnt es sich, im Einzelfall genau zu prüfen.
Aber auch gegenüber dem Verleiherunternehmen hast du Rechte. So musst du zwar wie alle anderen Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber hast dafür gegenüber deiner Zeitarbeitsagentur auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso hast du volles Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Weiterhin ist der Verleiherbetrieb auch verpflichtet, deinen Lohn zu zahlen, wenn du nicht in einem anderen Unternehmen eingesetzt wirst.
Neben den üblichen Empfehlungen, ist die Frage nach deinem Stundenlohn besonders wichtig. Dieser richtet sich danach ob und wenn ja welcher Tarifvertrag für dich gilt. Die Gewerkschaften des DGB haben mit den zwei größten Zeitarbeitsverbänden BZA und IG Zeitarbeit Tarifverträge abgeschlossen. Weiterhin solltest du klären ob, Fahrt- und Übernachtungskosten bei möglichen Auswärtseinsätzen übernommen werden.
Gibt es Probleme, ist es sinnvoll sie zuerst mit den entsprechenden Stellen, zum Beispiel den Betriebsräten im Verleiher- und im Entleiherbetrieb zu besprechen. Bist du Gewerkschaftsmitglied, steht dir natürlich auch die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft für eine persönliche Beratung offen.
Leiharbeit ist nicht grundsätzlich schlecht - aber sie findet heute zu oft unter schlechten Bedingungen statt. Ein Unternehmen, das Leiharbeiter anstellt, kauft damit höhere Flexibilität, nämlich qualifizierte Arbeitskräfte, die nur für Produktionsspitzen gebraucht - und auch nur in dieser Zeit bezahlt werden. Im Gegensatz zu ordentlichen Angestellten gilt: Werden sie nicht gebraucht, schickt man sie wieder weg - bis zum nächsten Einsatz in ein paar Wochen oder Monaten. Klar, daß höhere Flexibilität einen erkennbar höheren Preis haben muß.
Hat sie aber nicht. Viele Leiharbeiter verdienen deutlich weniger als ihre Kollegen an der Nachbarwerkbank - sie sind dadurch, selbst wenn der Verleiher eine Gewinnmarge aufschlägt, so billig, daß immer mehr Unternehmen einen Teil der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter ersetzen. Auf diese Weise werden von den Arbeitnehmern gemeinsam errungene tarifliche Ansprüche auf angemessenen Lohn, Freizeit, Qualifizierung, Altersvorsorge u.a.m. unterminiert.
Hinzu kommt: Leiharbeiter haben kaum berufliche Perspektiven oder Aufstiegschancen. Nur selten wird man tatsächlich von einem entleihenden Unternehmen übernommen, dafür muß man sich aber ständig auf neue Kollegen, neue Aufgeban, einen neuen Chef einstellen. Und weiß oft nicht, ob es am Monatsende weitergeht - oder zum Arbeitsamt. Das geht dem Stärksten an die Nerven - kein Wunder, daß Leiharbeiter um 30 % mehr Krankentage haben als ordentlich Beschäftigte.
Das findet nicht mal die Politik lustig: In Thüringen soll öffentliche Wirtschaftsförderung zukünftig nur an Unternehmen gehen, die höchstens 30 % Leiharbeitnehmer beschäftigen. Und natürlich kämpfen DGB und Gewerkschaften für faire Bedingungen in der Leiharbeit. Mehr unter
http://www.dgb.de/aktionstag-leiharbeit
http://www.hundertprozentich.de
http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de
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DGB: Ratgeber ungesicherte Jobs. (Dossier)
www.dgbrechtsschutz.de/... (PDF): Flyer des DGB-Rechtsschutzes zum Thema Leiharbeit.
guetesiegel.jimdo.com: In der Initiative "Qualitätssiegel Zeitarbeit" haben Personaldienstleister auf Grund gewerkschaftlicher Kriterien Standards für faire und qualitätsorientierte Zeitarbeit entwickelt. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird regelmäßig überprüft.
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.