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Leih - und Zeitarbeit


Bei der Zeitarbeit schließt ein Arbeitnehmer einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsagentur (Verleiherbetrieb) ab, welche ihn oder sie für einen gewissen Zeitraum dann an einen anderen Betrieb (Entleiherbetrieb). Der Arbeitnehmer sitzt folglich zwischen zwei Stühlen und muss genau wissen, welche Rechte und Pflichten er welchem Vertragspartner gegenüber hat. Besonders wichtig sind die Punkte der Bezahlung, der Arbeitsbedingungen und der Ansprechpartner.


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Rechte beim Entleiher

Als Leiharbeitnehmerin bist du nur zeitweise in einem Betrieb eingesetzt, zum Beispiel als Urlaubsvertretung. Aber trotz deiner befristeten Zeit in einem Betrieb und trotzdem dein Hauptvertrag mit einer anderen Firma abgeschlossen wurde, hast du im Entleihbetrieb Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen und auch die gleiche Bezahlung – fair and equal payment nennt sich dieser Grundsatz, der neben anderen Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben ist. Die einzige Ausnahme bei der gleichen Belohnung ist, wenn ein Tarifvertrag anderes vorsieht. Ansonsten hast du auch im Bereich des Arbeitsschutzes die gleichen Ansprüche wie im  Entleihbetrieb. Achtung: Bleibt dein Lohn aus, musst du deine Ansprüche innerhalb einer Frist von je nach Tarifvertrag einem oder zwei Monaten gegenüber deinem Verleiherbetrieb geltend machen.


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Rechte gegenüber dem Verleiherbetrieb

Aber auch gegenüber dem Verleiherunternehmen hast du Rechte. So musst du zwar wie alle anderen Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber hast dafür gegenüber deiner Zeitarbeitsagentur auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso hast du volles Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Weiterhin ist der Verleiherbetrieb auch verpflichtet, deinen Lohn zu zahlen, wenn du nicht in einem anderen Unternehmen eingesetzt wirst.


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Was solltest du beim Arbeitsvertrag beachten?

Neben den üblichen Empfehlungen, ist die Frage nach deinem Stundenlohn besonders wichtig. Dieser richtet sich danach ob und wenn ja welcher Tarifvertrag für dich gilt. Die Gewerkschaften des DGB haben mit den zwei größten Zeitarbeitsverbänden BZA und IG Zeitarbeit Tarifverträge abgeschlossen. Weiterhin solltest du klären ob, Fahrt- und Übernachtungskosten bei möglichen Auswärtseinsätzen übernommen werden.


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Wer sind Ansprechpartner?

Gibt es Probleme, ist es sinnvoll sie zuerst mit den entsprechenden Stellen, zum Beispiel den Betriebsräten im Verleiher- und im Entleiherbetrieb zu besprechen. Bist du Gewerkschaftsmitglied, steht dir natürlich auch die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft für eine persönliche Beratung offen.


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Mehr Infos


www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/...: Die IG Metall mobilisiert unter dem Motte "Gleiche Arbeit- gleiches Geld" gegen die Benachteiligung von Leiharbeitnehmern bie Bezahlung, Urlaubsanspruch etc.

www.dgbrechtsschutz.de/... (PDF): Flyer des DGB-Rechtsschutzes zum Thema Leiharbeit.

guetesiegel.jimdo.com: In der Initiative "Qualitätssiegel Zeitarbeit" haben Personaldienstleister auf Grund gewerkschaftlicher Kriterien Standards für faire und qualitätsorientierte Zeitarbeit entwickelt. Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen wird regelmäßig überprüft.

 


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.