Jobs an der Uni können zugleich auch Minijobs, Midijobs oder kurzfristige Beschäftigungen sein. Doch im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen gibt es hier eine strukturelle Benachteiligung von studentischen Arbeitnehmern:
eine Befristung beziehungsweise Verlängerung kommt wesentlich häufiger vor
durch die Befristung kann der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfallen
Studierende sind in den meisten Bundesländern nicht personalrechtlich vertreten
endet das Studium, darf der Arbeitgeber i.d.R. schon deswegen kündigen.
Alle Beschäftigten einer Hochschule wählen regelmäßig eine Interessenvertretung, den Personalrat. Der Personalrat überprüft, ob die Hochschulleitung bei ihren Entscheidungen genügend Rücksicht auf die Probleme der Mitarbeiter nimmt, fordert die Einhaltung gesetzlicher Standards und Regelungen ein und entscheidet bei Kündigungen und Einstellungen mit. In einigen Bundesländern ist der Personalrat auch für die studentischen Beschäftigten - zum Beispiel studentischen Hilfskräfte – zuständig, an Berliner Hochschulen gibt es sogar einen eigenen Personalrat für studentische Beschäftigte. Doch auch, wo die Zuständigkeit nicht besteht, können sich studentische Beschäftigte der Hochschulen mit allen Fragen und Problemen rund um ihren Job und den Arbeitsvertrag an den Personalrat wenden. In der Regel arbeiten dort Gewerkschaftsmitglieder, die euch gern und kompetent weiterhelfen.
Außerdem werden studentische Beschäftigte an Hochschulen meist deutlich schlechter bezahlt, als ihre Qualifikation rechtfertigt. Sie sind in den meisten Fällen nicht von tariflichen Regelungen erfaßt (Ausnahme Berlin: Hier gibt es einen eigenen Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten an den Hochschulen.) und der Stundenlohn variiert nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern manchmal auch zwischen den Hochschulen. Zudem gibt es auch hier ein Lohngefälle zwischen Ost- und Westdeutschland.
Ansonsten gelten aber die üblichen Regeln des Arbeitsrechtes und der Sozialversicherung.
Fairspektive ist ein Projekt der Gewerkschaft ver.di, dass es sich zum Ziel gesetzt hat, das Thema wissenschaftlicher Arbeitsbedingungen in die Öffentlichkeit zu rücken.
Die GEW hat mit dem Templiner Manifest in zehn Punkten gewerkschaftliche Forderungen nach vernünftigen Arbeitsbedingungen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in der Wissenschaft postuliert. Mehr zum Thema bei der DGB-Onlinemagazin Gegenblende.
Wenn du wissen willst, warum studentische Beschäftigte an Berliner Hochschulen fast 11 Euro pro Stunde verdienen und für zwei Jahre angestellt werden, woanders aber in die Röhre gucken, informiere dich unter www.tarifini.de (Initiative für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an Hochschulen). Zum Thema Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte und Jobben an der Uni siehe auch die Themenseite bei der GEW
Der Stand der landesrechtlichen Regelungen und bundesweiten Debatte wird auf studis-online.de gut zusammengefaßt.
www.mindestlohn.de: Einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde fordert der DGB. Siehe auch Scheinargumente (PDF) gegen Mindestlohn.
Hier gibts Infos zum Tarifvertrag der Länder (TV-L), nach dem die meisten Hochschulbeschäftigten bezahlt werden, und zum Vorgänger Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.