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Jobben an der Uni



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Studijobs an der Uni

Jobs an der Uni können zugleich auch Minijobs, Midijobs oder kurzfristige Beschäftigungen sein. Doch im Gegensatz zu anderen Beschäftigungsverhältnissen gibt es hier eine strukturelle Benachteiligung von studentischen Arbeitnehmern:

  • eine Befristung beziehungsweise Verlängerung kommt wesentlich häufiger vor;

  • durch die Befristung kann der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld entfallen;

  • Studierende sind in den meisten Bundesländern nicht personalrechtlich vertreten,

  • endet das Studium, darf der Arbeitgeber i.d.R. schon deswegen kündigen.


Alle Beschäftigten einer Hochschule wählen regelmäßig eine Interessenvertretung, den Personalrat. Der Personalrat überprüft, ob die Hochschulleitung bei ihren Entscheidungen genügend Rücksicht auf die Probleme der Mitarbeiter nimmt, fordert die Einhaltung gesetzlicher Standards und Regelungen ein und entscheidet bei Kündigungen und Einstellungen mit. In einigen Bundesländern ist der Personalrat auch für die studentischen Beschäftigten - zum Beispiel studentischen Hilfskräfte – zuständig, an Berliner Hochschulen gibt es sogar einen eigenen Personalrat für studentische Beschäftigte. Doch auch, wo die Zuständigkeit nicht besteht, können sich studentische Beschäftigte der Hochschulen mit allen Fragen und Problemen rund um ihren Job und den Arbeitsvertrag an den Personalrat wenden. In der Regel arbeiten dort Gewerkschaftsmitglieder, die euch gern und kompetent weiterhelfen.

Außerdem werden studentische Beschäftigte an Hochschulen meist deutlich schlechter bezahlt, als ihre Qualifikation rechtfertigt. Sie sind in den meisten Fällen nicht von tariflichen Regelungen erfaßt (Ausnahme Berlin: Hier gibt es einen eigenen Tarifvertrag für alle studentischen Beschäftigten an den Hochschulen.) und der Stundenlohn variiert nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern manchmal auch zwischen den Hochschulen. Zudem gibt es auch hier ein Lohngefälle zwischen Ost- und Westdeutschland, das frühestens 2010 beseitigt werden soll.

Ansonsten gelten aber die üblichen Regeln des Arbeitsrechtes und der Sozialversicherung


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AStA-Referenten

Wer im AStA oder StuRa als Referent gewählt wird, galt lange als Ehrenämtler und erhielt eine Aufwandsentschädigung. Der Bundesfinanzhof hat aber 2008 in einem Urteil festgelegt, daß diese Referenten sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind, wenn sie z.B. an Weisungen des Studierendenparlamentes gebunden sind. AStA-Referenten haben damit die ganz normalen Arbeitnehmerrechte und für sie gilt i.d.R. auch das Werkstudentenprivileg. Dieses Urteil ist freilich auf einen einzelnen Fall zugeschnitten, aber es dürfte für viele gewählte Referenten in ASten und StuRä Gültigkeit haben.

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Online-Beratung


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/students.jpgProbleme im Job oder Praktikum? Stell deine Frage im Online-Forum von students at work!



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Linktipp


http://www2.dgb-jugend.de/w/gfx/small/buttons/logos_links/sudiini.jpgwww.tarifini.de: Website der Tarifvertragsinitiative der studentischen Beschäftigten, unter anderem mit Infos zu Stundenlöhnen in den einzelnen Bundesländern.

Der aktuelle (März 2009) Stand der landesrechtlichen Regelungen und bundesweiten Debatte wird auf studis-online.de gut zusammengefaßt.

ihr-macht-gute-arbeit.de: Die Jusos haben im Mai 2008 die Kampagne "Ihr macht gute Arbeit" für bessere Bezahlung studentischer Hilfskräfte (inklusive Petition) gestartet.



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Mindestlohn


www.mindestlohn.de: Einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde fordert der DGB. Siehe auch Scheinargumente (PDF) gegen Mindestlohn.

 


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TV-L / BAT


Hier gibts Infos zum Tarifvertrag der Länder (TV-L), nach dem die meisten Hochschulbeschäftigten bezahlt werden, und zum Vorgänger Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).

 


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Für Berater


Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.