"Die Lohnsteuerkarte brauchen wir nicht, schreiben Sie eine Rechnung." Wenn du dich mit deinem Chef auf diese Weise einigst, bist du freiberuflich bzw. selbständig tätig. Dasselbe gilt, wenn du für jede Leistung (Unterrichtsstunde, Text etc.) ein vertraglich vereinbartes Honorar erhältst oder der Chef dir nur Aufträge vermittelt, für die du selbst kassieren musst (zum Beispiel Fahrradkurier, Stadtführer). Du bist dann kein Arbeitnehmer und hast daher die Möglichkeit, den Ort und die Zeit, in der du die Arbeit verrichten willst, frei zu wählen. Du hast keinen Anspruch auf Folgeaufträge, bist aber auch frei, Aufträge abzulehnen und nach jedem abgeschlossenen Auftrag wieder zu gehen. Für diese Arbeitsform gibt es verschiedenste Bezeichnungen, zum Beispiel Honorarjob oder freie Mitarbeit.
Diese Art Beschäftigung hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass du viel weniger Rechte ihm gegenüber hast als ein Beschäftigter. Dein Vorteil: Du bekommst deinen Lohn brutto ausgezahlt.
Wenn du eine Arbeit angeboten bekommst, für die Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit von der Auftraggeberin bestimmt werden, handelt es sich um eine klassische Arbeitnehmertätigkeit. In diesem Fall solltest du um einen Arbeitsvertrag bitten.
Mehr findest Du in den folgenden Absätzen:
In der Regel gibt es bei Selbständigen auch keine Arbeitsverträge. Doch in vielen Fällen kann bei Honorarjobs ein Vertrag die wichtigsten Eckpunkte zwischen dir und dem Auftraggeber regeln. Ein schriftlicher Vertrag bietet dir die Sicherheit, deinen Vertragspartner im Zweifelsfall deutlich an eure Abmachungen erinnern zu können, insbesondere wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Damit er wasserdicht ist, solltest du ihn vor Unterzeichnung von kompetenter Seite gegenlesen lassen – zum Beispiel bei einer Gewerkschaft.
Ohne Vertrag solltest du zumindest eine gründliche Auftragsklärung mit exakten Absprachen über Art und Umfang der Leistung, Zeitpunkt der Übergabe und Höhe des Honorars vornehmen. Außerdem sollte bei geistigen Produkten (Programme, Designs, Texte, Bilder etc.) klar festgelegt werden, wofür der Auftraggeber sie verwenden und ob er sie ggf. weiterverkaufen darf. In deinem eigenen Interesse solltest du darauf achten, dass niemand ohne Vertrag deine Arbeitsergebnisse (zum Beispiel im Internet) verwendet oder anbietet (weiterführende Infos: www.mediafon.net/...)
Da Selbständige von ihrem Honorar die vollen Beiträge zur Sozialversicherung allein zahlen und außerdem Rücklagen für die Zeit von Urlaub, Krankheit und Auftragsflaute bilden müssen, muss das Stundenhonorar deutlich höher liegen als der Bruttostundenlohn eines Angestellten. Du musst auch berücksichtigen, dass du zusätzlich Arbeitszeit für die Buchführung/Steuern, für die Auftragsakquise und ggf. für Vor- und Nachbereitung (zum Beispiel bei Bildungsarbeit, Trainer etc.) aufwendest - auch diese Arbeitszeit muss mit dem Honorar bezahlt werden.
Weil sich dieser Aufwand von Tätigkeit zu Tätigkeit unterscheidet, gibt es kein allgemeingültiges Verhältnis Gehalt:Honorar. Aber als Faustregel gilt aber: Ein Honorar oder ähnliches sollte nie niedriger als das 2,5-fache des angemessenen Bruttostundenlohnes für diese Arbeit sein. Hilfreich sind hier die Kalkulationstabellen des Akademieverlages.
Wenn Du Dich auf einen Stunden- oder Honorarsatz festlegst, solltest Du auch bedenken, daß Du womöglich auch nach Studienabschluß selbständig arbeiten möchtest. Wenn alle Vergünstigungen für Studierende, wenn Unterhalt, BAföG etc. wegfallen und Deine Ansprüche langsam steigen, muß das Honorar aus einer Vollzeittätigkeit ausreichen, um Deinen gesamten Lebensunterhalt zu finanzieren.
Viele Selbständige verschulden sich und scheitern, weil sie ihre Einnahmen langfristig fehlerhaft kalkuliert und prognostiziert haben - gescheiterte Selbständigkeit ist laut statistischem Bundesamt eine der drei Hauptursachen für Überschuldung. Unter denen, die überleben, steigt die Zahl derer, die zu wenig verdienen und deshalb zusätzlich Hartz IV-Leistungen beantragen (Ende 2008 waren bundesweit 114.000 Selbständige betroffen.)
Später hat jeder Dritte zu wenig für die Altersvorsorge übrig - und lebt im Rentenalter am Rande der Armutsgrenze. Ein Beispiel: Im Sommer 2009 lagen die durchschnittlichen Honorarsätze in der Weiterbildung (incl. Nachilfe, VHS, DaF) in der Regel bei weniger als 20 € pro Unterrichtsstunde. Wer dauerhaft so wenig bekommt, ist als Rentner auf Sozialleistungen (sog. Grundhilfe) angewiesen.
Als Selbständiger musst du dich selbständig um die Entrichtung deiner Steuern kümmern. Dafür brauchst du eine Steuernummer vom Finanzamt. Die beantragst du mit dem Formular "Anzeige einer Betriebsaufnahme bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit". Dieses Formular wirkt für Laien oft schwer verständlich. Lass dir das Formular in der Sprechstunde des Finanzamts erklären, damit dir keine Fehler unterlaufen. Bis Mai musst du für das vorangegangene Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, sonst schätzt das Finanzamt einfach, wie viele Steuern du zahlen musst.
Neben der Einkommensteuer fällt auch Umsatzsteuer an, wenn du im vergangenen Jahr mehr als 17.500 Euro Umsatz hattest und im laufenden Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 Euro Umsatz haben wirst. Wenn du vorhersehbar einen geringeren Umsatz haben wirst, kannst du gleich mit der Anmeldung beim Finanzamt die Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen. Eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht kannst du zwei Jahre lang rückgängig machen. Wenn du die Umsatzsteuerpflicht akzeptierst, bindet dich das für fünf Jahre. Wenn du am Anfang der Selbständigkeit große Ausgaben hast, kann die Umsatzsteuerpflicht vorteilhafter sein. Du kannst die selbst bezahlte Umsatzsteuer verrechnen. Lass dich aber besser genau beraten.
Wenn du selbständig, aber nicht freiberuflich tätig bist, musst du ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim örtlichen Ordnungs- oder Gewerbeamt, du erhältst einen „Gewerbeschein“, für den eine Bearbeitungsgebühr (zirka 25 Euro) fällig wird. Außerdem musst du nun Gewerbesteuer in der von der Kommune festgelegten Höhe entrichten.
Natürlich fällt Gewerbesteuer erst an, wenn du mit deinem Gewerbe einen Gewinn machst, der einen Freibetrag von 25.000 Euro übersteigt. Von deiner Anmeldung wird neben dem Finanzamt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. die Handwerkskammer informiert, du bist jetzt zwangsläufig Mitglied der IHK.
Es gibt zwei Sorten Selbständige: Gewerbetreibende und Freiberufler. Die Freiberufler haben besonders bei der Steuer Vorteile - so fällt keine Gewerbesteuer an. Auch eine Mitgliedschaft in einer Kammer ist für viele Freiberufler nicht nötig - für Gewerbetreibende ist sie immer Pflicht.
Die bei der Steuer relevante Definition freiberuflicher Tätigkeit findet sich in Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes. Danach gehören zur freiberuflichen Tätigkeit die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Die Grenze zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist nicht leicht zu erkennen. Ein Beispiel: Ein Screendesigner ist Freiberufler, eine Onlineprogrammiererin jedoch nicht: Der eine arbeitet künstlerisch, die andere nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, wie deine Tätigkeit eingeschätzt wird, frage beim Finanzamt oder Ordnungsamt nach.
Übrigens gibt es jenseits des deutschen Steuerrechts weitere, z.T. abweichende Definitionen des Freiberuflers, sowohl im deutschen Recht (Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, §1) als auch innerhalb des EU-Gemeinschaftsrechtes (EuGH-Urteil C-267/99 sowie Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen, Erwägungsgrund 43). Das zeigt einmal mehr: Wer in größerem Maße selbständig arbeiten will, sollte sich ausreichend juristisch beraten lassen können.
Wenn du nur in niedrigem Umfang Honorare beziehst, weil du gelegentlich für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Träger (Sportverein, Kulturverein, Gewerkschaft, Universität, Kirche, Jugendzentrum, Volkshochschule, Stadtverwaltung etc.) Kurse, Seminare, Schulungen oder Unterricht durchführst oder vergleichbare pädagogische Arbeit leistest oder nebenberuflich alte, kranke oder behinderte Menschen pflegst, werden diese Honorare nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Der Freibetrag liegt bei 2.100 Euro im Jahr (bis 2006: 1.848 Euro).
Mehr dazu bei Mediafon: www.mediafon.net/...
Nicht unter diese Regelungen fallen i.d.R. die Aufwandsentschädigungen für Referenten bei ASten und StuRä. Der Bundesfinanzhof hat 2008 entschieden, daß diese Referenten in den meisten Fällen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zu betrachten sind.
Wer selbständig tätig ist, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Es entsteht aber auch kein Anspruch aus den Sozialversicherungszweigen.
Krankenversicherung
Du mußt dich selbst krankenversichern, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung (Einkommensgrenze 2011: 365 Euro pro Monat) oder die studentische Krankenversicherung (Wochenarbeitszeitgrenze: 20 Stunden) vorliegen. Gegen einen Zusatzbeitrag kannst Du Dir bei vielen Krankenkassen sogar Anspruch auf Krankengeld sichern.
Unfallversicherung
Selbständige können sich bei den Berufsgenossenschaften (wo alle abhängig Beschäftigten unfallversichert werden) freiwillig unfallversichern. Für einige Freiberufler besteht sogar Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft. Die Beiträge sind sehr verschieden, beginnend bei zirka 5 Euro pro Monat können sie sich je nach Berufsrisiko vervielfachen. Weiterführende Infos unter www.hvbg.de
Arbeitslosenversicherung
Auch gegen Arbeitslosigkeit sind Selbständige nicht abgesichert - fehlt es an Aufträgen, hilft oft nur der Griff zum Ersparten. Seit 2006 haben aber bestimmte Selbständige, die zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, die Möglichkeit, sich auch weiter dort versichern. Mediafon rät den Betroffenen explizit, diese Angebot zu nutzen.
Rentenversicherung
In einigen Fällen sind auch Selbständige rentenversicherungspflichtig. Das betrifft zum einen manche Freiberufler, zum Beispiel Erzieherinnen, Pflegerinnen oder Publizistinnen. Auch wer gegen Honorar wie ein Lehrer arbeitet, z.B. als Fitnesstrainer, ist in der Regel rentenversicherungspflichtig. Ebenso sind aber Selbständige, die auf Dauer vorwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und niemanden beschäftigen, der aus dieser Tätigkeit mehr als 400 Euro bezieht, rentenversicherungspflichtig.
Dabei ist es egal, ob Du vielleicht zusätzlich zur selbständigen Tätigkeit noch eine abhängige Beschäftigung ausübst, in der Du bereits rentenversicherungspflichtig bist.
Wenn Du Zweifel hast, ob Du unter diese Regel fällst, kannst Du Dich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort wird individuell geprüft, ob für Dich Rentenversicherungspflicht besteht.
Wenn du in Deiner rentenversicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit höchstens 400 Euro im Monat verdienst, ist sie beitragsfrei, du kannst dich aber freiwillig rentenversichern. Die Regeln für Mini-Jobs gelten in diesen Fällen entsprechend. Verdienst du mehr als 400 Euro monatlich, musst du dich bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Es fällt in der Regel der volle Rentenversicherungsbeitrag von 19,6 Prozent (bis 2011: 19,9 Prozent; bis 2006: 19,5 Prozent) des Einkommens an. Deshalb ist es sinnvoll, zu deinem Honorar zusätzlich 10 Prozent Beteiligung an der Rentenversicherung auszuhandeln (vergleichbar der Regelung für ordentliche Arbeitnehmer).
Wer sein Einkommen nicht offen legt, erhält von der Deutschen Rentenversicherung eine Pauschalforderung von gut 400 Euro, auch bis zu vier Jahren rückwirkend. Dafür schreibt die Deutsche Rentenversicherung sogar flächendeckend Bildungsträger an, um nach den Adressen ihrer Honorarkräfte zu fragen.
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichern. Der Mindestbeitrag liegt am Anfang bei 230 Euro in den alten Ländern und 195 Euro in den neuen Ländern.
Künstlersozialkasse
Künstler und Publizisten bekommen die Unterstützung Künstlersozialkasse, der staatlichen Künstlersozialkasse, kurz KSK. Die KSK übernimmt wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, darüber hinaus muss die soziale Absicherung selbständig aus dem Einkommen finanziert werden. Das Aufnahmeverfahren der KSK ist sehr umfassend und für Berufsanfänger eine Herausforderung, Studierende werden nicht aufgenommen.
Um zu arbeiten, braucht man einen Arbeitsplatz - das gilt für Selbständige genauso wie für jeden Arbeitnehmer. Nicht immer muß (und kann) aber gleich ein Ladenlokal angemietet werden - viele Tätigkeiten lassen sich vom häuslichen Schreibtisch aus vorbereiten oder erledigen: Beim Seminarleiter wie beim Webdesigner. Wenn gleich ein ganzes Zimmer nur für den Job genutzt wird, lassen sich die anteiligen Kosten an der Miete meist auch von der Steuer absetzen. Aber Vorsicht: Wer viele Kundenbesuche erwartet oder lärmintensiver Arbeit nachgeht, muß die "gewerbliche (Teil)Nutzung" der Wohnung meist vom Vermieter genehmigen lassen.
Die Vermischung von häuslichem Wohn- und Arbeitsbereich bringt aber nicht nur Vorteile (wie kurze Wege und flexible Zeiteinteilung und spontane Abrufbarkeit. Sie hat auch ihre Macken: Die Arbeit bleibt nicht im Büro liegen, sondern nur im Nachbarzimmer - der klassische Feierabend, der die sinnvolle Trennung zwischen Beruf und Privatsphäre darstellt, verschwindet. Außerdem fehlt der Austausch mit Kollegen: Der Pausenschwatz, ein gemeinsames Mittagessen oder nur die Möglichkeit, eine unabhängige Meinung einzuholen. Wer nicht vereinsamen möchte oder Anregungen braucht, sollte sich auf der Suche nach einer Bürogemeinschaft machen. Unter hallenprojekt.de oder coworking-news.de findest Du bestimmt auch ein Gemeinschaftsbüro in Deiner Nähe.
Probleme im Job oder Praktikum? Stell deine Frage im Online-Forum von students at work!
Selbstständige können die Hälfte ihrer Weiterbildungskosten vom Staat bezahlen lassen. Mehr zum Thema bei ver.di-mediafon.
DGB: Tipps für Selbstständige. Bestellbroschüre. Zur Bestellung: hier.
www.guss-net.de: Gesundheit und Sicherheit für Selbständige - worauf man achten sollte. Ein Service-Angebot verschiedener Institutionen, darunter das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
www.mediafon.net: Für Selbständige in allen Berufszweigen bietet die Gewerkschaft ver.di das Beratungs-Mediafon. 15 Fachleute geben Rat unter 01805/754444. Infos und eine Übersicht über die gängigen Honorare im Medien- und Bildungssektor finden sich hier ebenfalls. Speziell zum Thema Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften für Selbständige gibt es hier ausführliche Infos: www.mediafon.net/...
www.e-lancer-nrw.de,
Seite für "Neue" Selbständige in der Internet-Branche, aus dem Vorwort:
"Seit 1999 erarbeitet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. gemeinsam mit
selbständigen E-Lancern die Angebote der folgenden Seiten. 1999/2000
stand das Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen von E-Lancern im
Vordergrund. Auf der Grundlage der von E-Lancern geäußerten Bedarfe
entstanden Qualifizierungsangebote (Review und Meetings) sowie
Beratungsangebote (Tools), die weiter ausgebaut werden."
www.ratgeber-e-lancer.de,
ver.di und der Autor Götz Buchholz informieren hier freiberuflich
tätige Webdesigner, Computer- und IT-Fachleute.
www.ratgeber-freie.de:
Allgemeine Informationen für Freiberufler bietet der "Ratgeber Freie"
von Götz Buchholz.
Aktuelle Seminarangebote für Freiberufler werden unter www.goetzbuchholz.de/... aufgeführt.
www.dgb.de/...: Mehr Infos des DGB zum Thema Selbständigkeit.
http://de.red-dot.org/...:
Wer sich an Design-Wettbewerben beteiligt, um einen guten Ruf oder
etwas Geld zu gewinnen, kann dabei auf die Nase fallen: Wenn die eigenen
Ideen ohne Gegenleistung geklaut werden. Dagegen mobilisierte der
Verein FIDUS.
www.ifb.uni-erlangen.de: Das Institut für Freie Berufe an der Uni Erlangen-Nürnberg betreibt wissenschaftliche Forschung zu Freien Berufen und bietet eine Gründungsberatung an.
Regionale und überregionale Beratungsangebote für Selbständige listet www.werkstadt-dortmund.de/... auf.
dju-Film "Schlaglichter" über die aktuelle Situation freier und angestellter Journalisten und Fotografen
"Schlaglichter auf die Wirklichkeit - Generalangriff auf Honorare und Gehälter" - so der vollständige Titel des Films, den Wulf Beleites im Auftrag der dju in ver.di gedreht hat. Premiere war beim Journalistentag am 28.11.09
Gewerkschaft der Selbstständigen: ver.di-Broschüre für Selbständige (PDF)
Mehr Infos zum Thema Selbständigkeit in unserer Rubrik Job
Weiterführende Informationen für Berater in HiBs und COs.